Treptow-Köpenick

Treptow: Kampf gegen illegale Graffiti und Verwahrlosung des öffentlichen Raumes

Das Bezirksamt soll einen Aktionsplan gegen illegale Graffiti und Schmierereien erarbeiten.

Graffiti an der Wand.
Graffiti an der Wand.photothek/imago

Die Tagesordnung der nächsten Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick sieht für die Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten am 6. Januar, mehrere Punkte zur Beschlussfassung vor.

So soll das Bezirksamt aufgefordert werden, einen Aktionsplan gegen illegale Graffiti mit geeigneten Maßnahmen gegen die Verwahrlosung des öffentlichen Raumes durch Schmierereien zu erarbeiten. Außerdem wird dem Bezirksamt empfohlen, gemeinsam mit anderen Betroffenen, insbesondere Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, der Deutschen Bahn, der BVG, der BSR, dem Mellowpark, dem 1. FC Union Berlin, Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen sowie der Polizei ein Bündnis gegen illegale Graffiti ins Leben zu rufen. In der Begründung hießt es: „Der öffentliche Raum in Berlin und leider auch in Treptow-Köpenick verwahrlost in zunehmendem Maße durch illegale Graffiti und Schmierereien. Immobilieneigentümer, darunter auch das Land Berlin, kommen oft nicht mehr hinterher, die Schmierereien umgehend zu entfernen. Im Umfeld solcher Schmierereien sinkt auch die Hemmschwelle für weiteren Vandalismus und Vermüllung.“ Nur durch ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen vieler Betroffener könne der öffentliche Raum für die anständige Mehrheit der Bürger gesichert und zurückgewonnen werden. Es brauche eine klare Ächtung solch illegaler Graffiti und Schmierereien, insbesondere schon unter Kindern und Jugendlichen und keine Bagatellisierung. Der Bezirk biete bereits ausreichend Möglichkeiten legaler Graffiti-Aktivitäten.

Dem Bezirksamt wird weiters empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Friedrichshagener Straße, Höhe der Erpe (Neuenhagener Mühlenfließ), ein Fußgängerüberweg errichtet wird. In der Begründung heißt es: „Der Weg durch die Grünanlage an der Erpe von Süden kommend wird als Schulweg zur Hauptmann von-Köpenick-Grundschule, sowie zur Gartenarbeitsschule, und als Weg zur Kita in der Puchanstraße genutzt. Zwangsläufig ist eine Querung der Friedrichshagener Straße zur Puchanstraße notwendig, um zur Schule zu gelangen. Da gerade die Kreuzung zur Puchanstraße bereits mehrmals Thema war und eine Veränderung der Kreuzungssituation nur schwierig umzusetzen ist, wird aus der Anwohnerschaft vorgeschlagen, auf Höhe der Erpe, einen Fußgängerüberweg zu errichten, um eine sichere Querung in diesem Bereich zu ermöglichen.“

Das Bezirksamt wird weiters ersucht, Bäume in der Chris-Gueffroy-Allee nachzupflanzen. Die Begründung lautet, es seien in den vergangenen zehn Jahren 20 Bäume gefällt und keine Bäume nachgepflanzt wurden. Die freien Flächen würden vermehrt von parkenden Autos genutzt. Um dem Wildparken entgegenzuwirken, sollten wieder Bäume gepflanzt werden, damit hier zeitnah wieder eine Allee, die von Bäumen gesäumt ist, entstehen könne.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Schäden am Fuß- und Radweg Am Studio / Köpenicker Straße schnellstmöglich beseitigt werden, um ihn für die Öffentlichkeit wieder freizugeben. Soweit die Verursachung dieser Schäden noch streitig ist, sind etwaige Ansprüche auf Schadenersatz durch entsprechende Dokumentation zu sichern und gegebenenfalls im Nachgang zu den Reparaturarbeiten rechtlich durchzusetzen. Der Fuß- und Radweg Am Studio / Köpenicker Straße sei seit etwa einem Jahr aufgrund von Schäden gesperrt, was zu erheblichen Einschränkungen und Sicherheitsrisiken für Fußgänger und Radfahrer führt, die gezwungen sind, die stark befahrene Straße zu queren, so die Begründung. Die lange Sperrung stelle ein nicht hinnehmbares Risiko für die Verkehrssicherheit dar und schränkt die Mobilität der Verkehrsteilnehmer massiv ein. Das öffentliche Interesse erfordere eine zügige Beseitigung der Schäden und die Freigabe des Weges. Die Reparaturarbeiten dürften nicht weiter von der Klärung der Haftungsfragen abhängig gemacht werden, da dies zu einer unzumutbaren Verzögerung führt. Gleichzeitig müssten alle Schritte unternommen werden, um Ansprüche auf Schadenersatz durch eine gründliche Dokumentation der Schäden zu sichern und rechtlich durchzusetzen.