Die Mutter werde ihr Kind nie wiedersehen, droht der Ex-Mann. Zum Glück kann die Berliner Polizei aber seinen Aufenthaltsort per Handy-Ortung ermitteln. Doch inzwischen hat der Mann das Kind freigelassen. Eine Auswertung der durch Telekommunikations-Überwachung (TKÜ) erhobenen Standortdaten ist nicht mehr erforderlich.
Fall 2: Die Polizei bekommt einen Tipp zu jemandem, der den Auftrag hat, einen Sprengsatz herzustellen. Am 21. Juni 2024 soll er die Bombe an den Auftraggeber übergeben. An dem Tag findet in Berlin ein Gruppenspiel der Fußball-EM 2024 statt. Die Polizei hört sein Telefon ab. Es stellt sich heraus, dass es nicht um Terror, sondern um Betrug und Erpressung geht.
Solche Fälle sind es, in denen die Polizei zur Gefahrenabwehr Telefone überwacht oder Handys ortet. Von 2021 bis Ende vergangenen Jahres hat sie dies in insgesamt 101 Fällen getan. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Darin sind auch das Beispiel der Kindesentziehung und des vermuteten Terroranschlags während der Fußball-EM aufgeführt.

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