Vor dem anstehenden Wettbewerb zum Wiederaufbau der Bauakademie am Schinkelplatz in Mitte haben sich die Berliner Architektenkammer und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) gegen eine Vorfestlegung auf eine historische Rekonstruktion des Gebäudes ausgesprochen.
Der BDA forderte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf, „einen echten zukunftsoffenen Realisierungswettbewerb im Sinne Karl Friedrich Schinkels zur Wiedererrichtung der Bauakademie zuzulassen und sich als oberste Bauherrin der Stadt vorbildhaft und ohne Einschränkungen für eine angemessene Verfahrens- und Planungskultur einzusetzen“. Die Architektenkammer äußerte sich ähnlich. „Ausdruck und Gestalt des Bauwerks sollte den fachlich qualifizierten Teilnehmenden innerhalb eines schöpferischen Rahmens des Wettbewerbs freigestellt werden“, fordert sie.
Hintergrund: Nachdem der Bundestags-Haushaltsausschuss im Jahr 2016 beschlossen hat, die Bauakademie wiederaufzubauen, laufen derzeit die Vorbereitungen für den Architektenwettbewerb. Wird im Wettbewerb allein die Rekonstruktion nach historischem Vorbild verlangt, hätten alle anderen Entwürfe keine Chance. Das wollen Architektenkammer und BDA verhindern.
Bundesstiftung Bauakademie soll Gebäude neu errichten
Die Bauakademie war 1832 bis 1836 nach einem Entwurf von Karl Friedrich Schinkel errichtet worden. Das Gebäude gilt als frühes Zeugnis der architektonischen Moderne. Nachdem das Haus im Zweiten Weltkrieg ausgebrannt war, wurde es 1962 abgerissen.
Die vom Bund gegründete Bundesstiftung Bauakademie soll das Gebäude auf dem alten Grundstück neu errichten und „als offene Wissens- und Dialogplattform“ unterhalten, wie es offiziell heißt. Zur Vorbereitung des Wettbewerbs hat die Bundesstiftung ein Expertengremium, neudeutsch „Thinktank“, einberufen.
Das Problem: Den Mitgliedern des Thinktanks wurde im September durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), mitgeteilt, dass Berlin eine Gestaltungsverordnung zur Wiedererrichtung der Bauakademie plane. Auf die Vorschläge des Thinktanks wäre es danach also gar nicht mehr angekommen. Bartol versicherte den Teilnehmern des Thinktanks, er könne nachvollziehen, dass die Ankündigung „Irritationen ausgelöst“ habe. Der Bund und die Bundesstiftung sprächen sich aber „derzeit nicht für oder gegen eine historische Rekonstruktion aus“.
Senatsverwaltung will Wiederherstellung historischer Fassaden
Guido Spars, Gründungsdirektor der Bundestiftung Bauakademie, versicherte kurz darauf: „Die Bundesstiftung Bauakademie ist als Bauherrin und Nutzerin der Bauakademie einer ganzheitlichen, nachhaltigen Planung und Bauweise verpflichtet.“ Im Sinne Schinkels werde „diese Zukunftsgewandtheit am neuen Gebäude der Bauakademie auch ablesbar sein“.
Unterstützung erhält die Stiftung von Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus. Die alte Schinkelsche Bauakademie sei „ein herausragendes Bauwerk in ihrer Zeit“ gewesen, heißt es in einem Antragsentwurf. „In diesem Sinne soll auch das neue Gebäude der Bauakademie ein herausragendes Projekt mit internationaler Strahlkraft werden.“ Eine „bloße Rekonstruktion“ könne diesem Anspruch aber nicht gerecht werden.
Die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält unterdessen an der Wiederherstellung der historischen Fassade fest. „Die Wiedererrichtung der von Karl Friedrich Schinkel erbauten Bauakademie ist erklärtes Ziel des Landes Berlin“, so Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Die Bauakademie sei „wesentlicher Teil des von Karl Friedrich Schinkel maßgeblich mitgestalteten einzigartigen Ensembles im historischen Zentrum von Berlin“. Pallgen: „Am Standort der Bauakademie wollen wir einen Bau, der nachhaltig und klimagerecht errichtet wird und zugleich die baukulturellen Werte von Karl Friedrich Schinkel verkörpert und Bezug nimmt zur historischen Umgebung. Deswegen unterstützen wir die Wiederherstellung der historischen Fassade.“
Über die Auslobung soll im nächsten Jahr entschieden werden
Die Frage, ob die Gestaltungsverordnung zur Rekonstruktion der Bauakademie kommen soll oder nicht, beantwortete Pallgen ausweichend. Der Entwurf für die Verordnung spiegele „nicht mehr den aktuellen Stand der Diskussion wider“, sagte er.



