Eilantrag abgelehnt

Beschluss des Verwaltungsgerichts: „Yeah 26“ verdrängt Protest am Brandenburger Tor

Machtwort vor dem Jahreswechsel: Wegen Sicherheitsbedenken lehnt das Gericht den Eilantrag ab. So läuft die Feier am Brandenburger Tor jetzt ab.

Die Kulturprojekte veranstalten dieses Jahr die Silvesterparty „Yeah 26“ am Brandenburger Tor.
Die Kulturprojekte veranstalten dieses Jahr die Silvesterparty „Yeah 26“ am Brandenburger Tor.Sebastian Gollnow/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Weg für die vom Land Berlin geplante Silvesterfeier am Brandenburger Tor frei gemacht. Die 1. Kammer wies einen Eilantrag des Bündnisses „Rettung Silvester am Brandenburger Tor – We are Berlin“ ab (Beschluss vom 12. Dezember 2025, Az. VG 1 L 755/25), wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Bündnis hatte für die Silvesternacht eine Versammlung auf der Straße des 17. Juni angemeldet und wollte verhindern, dass dem landeseigenen Veranstalter die notwendigen Genehmigungen erteilt werden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung maßgeblich mit Sicherheitsbedenken.

Eine Versammlung im sensiblen Bereich zwischen Brandenburger Tor und Yitzhak-Rabin-Straße ohne feste Absperrungen und strenge Zugangskontrollen birgt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht zu große Risiken. Es bestünden ernsthafte Gefahren durch Gedränge, Panik und das Mitführen von Pyrotechnik. Das öffentliche Interesse an einer sicheren Durchführung der Feierlichkeiten überwiege in diesem Kernbereich das Versammlungsrecht.

Berliner Zeitung

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