Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Weg für die vom Land Berlin geplante Silvesterfeier am Brandenburger Tor frei gemacht. Die 1. Kammer wies einen Eilantrag des Bündnisses „Rettung Silvester am Brandenburger Tor – We are Berlin“ ab (Beschluss vom 12. Dezember 2025, Az. VG 1 L 755/25), wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Bündnis hatte für die Silvesternacht eine Versammlung auf der Straße des 17. Juni angemeldet und wollte verhindern, dass dem landeseigenen Veranstalter die notwendigen Genehmigungen erteilt werden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung maßgeblich mit Sicherheitsbedenken.
Eine Versammlung im sensiblen Bereich zwischen Brandenburger Tor und Yitzhak-Rabin-Straße ohne feste Absperrungen und strenge Zugangskontrollen birgt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in der Silvesternacht zu große Risiken. Es bestünden ernsthafte Gefahren durch Gedränge, Panik und das Mitführen von Pyrotechnik. Das öffentliche Interesse an einer sicheren Durchführung der Feierlichkeiten überwiege in diesem Kernbereich das Versammlungsrecht.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein B-Plus? Melden Sie sich an
Doch lieber Print? Hier geht's zum Abo Shop
