Strenger Winter hält an

Schneefall in Berlin: Welche Straßen jetzt geräumt werden – und welche nicht

Gefährliche Rutschpartie auf vielen Straßen der Hauptstadt. Wofür ist die BSR zuständig und wofür die Berliner? Wer haftet? Und warum ist Tausalz tabu? Ein Ratgeber.

Ein Mann bahnt sich mit einem Fahrrad Unter den Linden den Weg durch Schnee und Eis.
Ein Mann bahnt sich mit einem Fahrrad Unter den Linden den Weg durch Schnee und Eis.Emmanuele Contini/Berliner Zeitung

Der Winter hat Berlin weiter fest im Griff. Die Stadt liegt unter einer dichten Schneedecke begraben, dicke Eispanzer bilden sich auf Gehwegen, auf Plätzen und in Parks. Streuen und Räumen ist jetzt angesagt. Doch wer ist zuständig? Was macht die Berliner Stadtreinigung (BSR)? Und vor allem: Was macht sie nicht? Wofür müssen Hauseigentümer und Mieter sorgen? Welche Streumittel sind erlaubt? Wer haftet? Und welche gesundheitlichen Gefahren lauern? Hier sind die Antworten.

Was macht die BSR, was macht sie nicht?

„Insgesamt 2300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streufahrzeugen kümmern sich um den BSR-Winterdienst“, erklärt ein Sprecher gegenüber der Berliner Zeitung. „Unsere Einsatzkräfte sind bereits seit Tagen in mehreren Schichten unterwegs. Wenn es die Wetterlage erfordert, werden unsere Winterdienstkräfte rund um die Uhr im Einsatz sein.“

Nach eigenen Angaben ist die BSR für bis zu 11.000 Kilometer Fahrbahn auf den Straßen der Metropole zuständig. Gestreut wird „nach Priorität“. Auf den Stadtautobahnen passiert dies kontinuierlich, auf Hauptverkehrsstraßen wird punktuell auf Kreuzungen gestreut. In Nebenstraßen wird laut Stadtreinigung nachrangig und nach Bedarf geräumt, gestreut meist nicht. „Die BSR-Streugutlager sind gefüllt – verbrauchtes Streugut ordern wir kontinuierlich nach“, teilt der Sprecher mit.

Bei der Müllabfuhr meldet das kommunale Unternehmen einen störungsfreien Betrieb. „Für eine zuverlässige Abfallentsorgung ist es jedoch notwendig, dass die jeweiligen Anwohner/-innen die Zugänge zu ihren Tonnen bis sechs Uhr morgens schnee- und eisfrei machen. Außerdem sollte der Schnee von den Tonnen entfernt werden.“

Welche Pflichten haben Hauseigentümer und Mieter?

Es besteht eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Eigentümer müssen bestimmte Grundstücksteile von Eis und Schnee frei halten. Dazu gehören Eingangsbereiche, Zugänge etwa zu einer Garage, vor allem aber auch Gehwege, die an das Grundstück grenzen. Laut Immobilienverband Deutschland (IVD) muss dies werktags von 7 bis 20 Uhr gewährleistet sein, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Falls nötig, muss mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden. Bei sogenanntem Blitzeis haben Eigentümer sofort dafür zu sorgen, dass geräumt wird.

Die Verkehrssicherungspflicht kann ein Eigentümer an seine Mieter übertragen. Dazu muss ein entsprechender Passus im Mietvertrag enthalten sein.

Wer haftet bei Stürzen?

Eigentümer oder Mieter können schadenersatzpflichtig werden, wenn Passanten an den nicht geräumten oder gestreuten Gefahrenstellen stürzen. Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, kann damit rechnen, dass der Anbieter etwaige Schadenersatzforderungen reguliert oder unberechtigte Forderungen abwehrt.

Zwar kann der Eigentümer das Räumen seinen Mietern übertragen, er muss allerdings kontrollieren, ob sie dies auch tatsächlich tun. Macht der Vermieter das nicht, bleibt er haftbar.

Ein Radfahrer auf dem vereisten Ufer der Rummelsburger Bucht
Ein Radfahrer auf dem vereisten Ufer der Rummelsburger BuchtJens Kalaene/dpa

Welche Streumittel sind in Berlin erlaubt?

Die BSR verwendet in einigen Bereichen der Stadt Split, zum Beispiel an Haltestellen oder auf Fußgängerüberwegen. Sie setzt zudem Salz und Sole ein. Ansonsten ist der Einsatz von Tausalz untersagt, wie der Senat mitteilt. Ausnahmen, wie sie etwa in Hamburg oder NRW-Kommunen möglich sind, lässt nach Auskunft der Verwaltung das Berliner Straßenreinigungsgesetz nicht zu.

Welche gesundheitlichen Risiken beim Schneeräumen sollte man kennen?

Schneeräumen belastet Rücken, Arme und Schultern, nicht zuletzt aber auch das Herz-Kreislauf-System. Vorsicht ist daher geboten, der Organismus sollte nicht überfordert werden. „Bei Minustemperaturen steigt das Risiko, an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu sterben, deutlich an“, schreibt die Deutsche Herzstiftung auf ihrer Homepage. „Besonders gefährlich wird es für Herzpatienten bei ungewohnter körperlicher Anstrengung wie Schneeschippen.“

Bei Kälte ziehen sich die Blutgefäße, insbesondere in der Haut, zusammen. In der Folge steigt der Blutdruck, denn das Herz muss das Blut gegen einen größeren Widerstand durch den Körper pumpen. Ältere Menschen oder Menschen mit einer Grunderkrankung sollten sich beim Schneeräumen helfen lassen.