Gericht

Prozess um Bluttat in Buch: Sohn soll 80-jährigen Vater mit Hammer und Messer getötet haben

Zehn Tage lang lag der Senior tot in seiner Wohnung – dann rief der eigene Sohn die Polizei. Jetzt steht der 50-Jährige wegen Mordes vor dem Landgericht Berlin.

Der 50-jährige René L. soll eigentlich ein gutes Verhältnis zu seinem Vater gehabt haben. Warum er ihn getötet haben soll, ist bisher unklar.
Der 50-jährige René L. soll eigentlich ein gutes Verhältnis zu seinem Vater gehabt haben. Warum er ihn getötet haben soll, ist bisher unklar.Olaf Wagner

Zehn Tage lang lag Uwe L. tot in seiner Drei-Zimmer-Wohnung in der Groscurthstraße in Berlin-Buch. Dann rief sein Sohn die Polizei und erklärte, seinen 80 Jahre alten Vater getötet zu haben.

Seit Dienstag muss sich René L., ein großer, schwerer Mann, vor dem Landgericht Berlin wegen heimtückischen Mordes verantworten. In der Nacht zum 14. September des vorigen Jahres soll der 50-Jährige zwischen 1 und 2 Uhr mit einem Schlüssel, der ihm überlassen worden sei, in die Wohnung gelangt sein. Dort habe er seinen Vater in Tötungsabsicht zunächst mit einem Zimmermannshammer mehrfach wuchtig auf den Kopf geschlagen, sagt die Staatsanwältin.

Dann soll der Angeklagte den betagten Rentner mit einem Jagdmesser mehrere Stiche in Rücken, Nacken und in die Brust versetzt haben, sodass Uwe L. röchelnd neben seinem Bett zusammenbrach und starb.

Rechtsmediziner zählten an der Leiche des alten Mannes mindestens acht Schlagverletzungen am Kopf sowie mehrere Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper und am Nacken. Todesursache war demnach eine Stichverletzung ins Herz, wodurch der linke Lungenflügel kollabierte.

Umfassende Erklärung für Freitag angekündigt

René L., der eigentlich ein gutes Verhältnis zu seinem Vater gehabt haben soll, schweigt an diesem ersten Verhandlungstag. Sein Verteidiger kündigt jedoch für den kommenden Freitag eine umfassende Erklärung an. Der Informationselektroniker hatte am 24. September die Polizei alarmiert und war am selben Tag festgenommen worden.

Für das Verfahren hat die Schwurgerichtskammer insgesamt fünf Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte demnach am 20. März gesprochen werden.