Als „verordneter Antifaschismus“ wird grob pauschalisierend die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und Neonazis in der DDR bezeichnet. Mit Blick auf die Nachkriegsverhältnisse könnte man – ebenso pauschalisierend – entgegnen: Besser eine DDR-Regierung (1949), deren Mitglieder fast zur Hälfte in der NS-Zeit im KZ, Gefängnis oder im Exil gewesen waren, als die Zustände in den Ämtern von Bundeskanzler Konrad Adenauer von 1949 bis 1963. Da waren von 283 Spitzenbeamten in den Bonner Bundesministerien und im Kanzleramt 105 ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen, von weiteren 99 gab es keine Angaben, sodass ein Nazitum nicht auszuschließen ist.

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