Berlin - Drei Monate nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten zeigt sich immer mehr, welche fatale Wirkung die Entscheidung für Mieter hat. Das Vorkaufsrecht ist praktisch nicht mehr anwendbar, weil das zentrale Argument, die Sorge vor einer Verdrängung, als Begründung nicht mehr herangezogen werden darf. Solange es keine neue gesetzliche Regelung gibt, wird das Vorkaufsrechts damit auch in Zukunft nicht mehr ausgeübt werden können.
Das ist gerade für Städte wie Berlin, Hamburg und München ein Problem, wo das Vorkaufsrecht genutzt wurde, um der Verdrängung der angestammten Mieter etwas entgegenzusetzen. Denn allzu häufig werden Mietwohnungen nach einem Verkauf in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend gewinnbringend weiterverkauft. Von den angestammten Mietern finden sich am Ende kaum noch welche unter den Bewohnern.
Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt des Vorkaufsrechts war, dass Investoren dessen Ausübung abwenden konnten, indem sie sich zur Einhaltung eines besonderen Mieterschutzes verpflichteten. Abwendungsvereinbarung wurden solche Übereinkünfte genannt, zu denen der Verzicht auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehörte.

