Berlin - Der besondere Schutz von Mietern in Milieuschutzgebieten hat sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November vergangenen Jahres deutlich verschlechtert. In 51 Fällen, in denen die Berliner Bezirke die Ausübung des Vorkaufsrechts prüften, mussten die Verfahren wegen des Urteils eingestellt werden. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. In zwölf Fällen, in denen das Vorkaufsrecht bereits ausgeübt worden war, mussten die bereits erteilten Bescheide wieder aufgehoben werden, weil sie zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht rechtskräftig waren. Zwei weitere Verfahren sind nach Angaben der Senatsverwaltung noch schwebend.

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