Verkehr

Neue Corona-Maßnahme ab heute: So wollen Bahn und BVG 3G kontrollieren

Mitfahrt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete: Die Unternehmen erläutern, wie sie die Regel umsetzen wollen. Notfalls heißt es: aussteigen!

Eine Zugbegleiterin der DB in einem Intercity Express. Die 3G-Regel gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug – ebenso wie die Maskenpflicht.
Eine Zugbegleiterin der DB in einem Intercity Express. Die 3G-Regel gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug – ebenso wie die Maskenpflicht.dpa/Rolf Vennenbernd

Berlin - Von diesem Mittwoch (24. November) an gilt im öffentlichen Verkehr die 3G-Regel – auch bei der Deutschen Bahn (DB) und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Grundlage sind die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nun wird sich zeigen, in welchem Maße die Einhaltung der neuen Regelung überwacht wird. Nach dem, was jetzt absehbar ist, müssen die Reisenden nicht damit rechnen, dass sie allzuoft um ihren 3G-Nachweis gebeten werden.

So werden in der Bahn nicht die Zugbegleiter, die Tickets kontrollieren, danach fragen. Stattdessen werde Sicherheits- und Kontrollpersonal die Einhaltung der Regel stichprobenartig überwachen, teilte die DB mit. Allein im Fernverkehr seien in den ersten Tagen rund 400 Kontrollen zu diesem Thema geplant. „Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten“, warnte die Bahn. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) kündigten Stichprobenkontrollen an, wie es im Infektionsschutzgesetz vorgesehen sei. Von der BVG eingesetztes Personal solle in die Bahnen und Busse gehen, es werde zum Teil aber auch von der Berliner Polizei unterstützt. Gemeinsame Schwerpunktkontrollen seien ebenfalls möglich, hieß es.

3G bedeutet: Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen will, muss eine von drei Voraussetzungen erfüllen: Entweder kann der Fahrgast nachweisen, dass er vollständig geimpft ist. Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Oder der Reisende kann belegen, dass er genesen ist – wobei das Ende der Corona-Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf. Ungeimpften steht die dritte Variante zur Verfügung. Entweder legen sie einen aktuellen negativen PCR-Test vor – oder einen ebenfalls dokumentierten negativen Antigen-Schnelltest, der unter Aufsicht genommen wurde (kein Selbsttest) und nicht älter als 24 Stunden ist, so die Bahn.

Kinder und Schüler sind ausgenommen

Von der neuen Regelung ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

„Zusammen mit allen Verkehrsunternehmen des Landes werden wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der vierten Welle leisten“, sagte Berthold Huber, Bahn-Vorstand für Personenverkehr, am Dienstag. „Unsere Mitarbeitenden machen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen einen herausragenden Job. Auch jetzt sind sie wieder massiv gefordert. Deshalb setzen wir neben den stichprobenartigen Überprüfungen durch unser Personal vor allem auch auf die Mitwirkung der Fahrgäste beim Umsetzen der neuen gesetzlichen Regeln.“

Weitere Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu senken. So werde das Zug- und Sitzplatzangebot kontinuierlich weiter ausgebaut, so die DB weiter. Ab Mitte Dezember würden über 50.000 Sitzplätze mehr als im Vorjahr angeboten. Zudem könnten sich Fahrgäste über die voraussichtliche Auslastung der Fernverkehrszüge über bahn.de und die App DB Navigator informieren. Während der Fahrt sollen Zugbegleiter und Kundenbetreuer den Fahrgästen dabei helfen, sich bestmöglich im Zug zu verteilen. Fernverkehrszüge würden während der Fahrt weiterhin doppelt so häufig gereinigt wie vor der Pandemie, so die DB weiter. Weiterhin gilt die Maskenpflicht an Bord aller Züge. 

Keine Kontrollen auf Bahnsteigen oder an Haltestellen

DB Sicherheits- und Kontrollpersonal werde die 3G-Nachweise in den Zügen stichprobenartig überprüfen, bekräftigte die Bahn. „Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, Regionalexpress- und Regionalbahnzügen“, hieß es. „Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regionalverkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben.“

Bei der BVG werde es „Schwerpunkt- und kleinere Stichprobenkontrollen geben“, sagte Jannes Schwentu, der Sprecher des Landesunternehmens, am Dienstag. Es werde allerdings weiterhin möglich sein, jemanden vom Zug abzuholen, ohne Nachweise vorlegen zu müssen. „Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich“, teilte das Bundesunternehmen mit.

3G gilt auch für das Personal im Zug

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorlegen können, werde das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. „Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist“, so die DB. Die 3G-Regel gelte auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug. „Auch die BVG-Fahrgäste müssen sich bewusst sein, dass sie gebeten werden, auszusteigen, wenn sie die 3G-Regel nicht erfüllen“, sagte Jannes Schwentu. Auch für das Personal des Landesunternehmens sei 3G nun verbindlich, bekräftigte er.

Gewerkschafter wie GDL-Chef Claus Weselsky hatten davor gewarnt, das Zugpersonal mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten. Erwartet wurden Streitigkeiten mit uneinsichtigen Fahrgästen. Deshalb müssten von Anfang an andere Kräfte, insbesondere die Bundespolizei, die DB-Mitarbeiter unterstützen, so die Forderung - die nun erfüllt wird. DB-Mitarbeiter berichten zudem, dass die Zahl der Zugbegleiter reduziert wurde. Oft seien in einem langen ICE nur zwei oder drei DB-Beschäftigte im Einsatz.

Konflikte innerhalb der Belegschaft könnten allerdings entstehen. Denn dem Vernehmen nach gibt es weiterhin Eisenbahner, die eine Impfung aus persönlichen und anderen Gründen ablehnen. Die 3G-Regel gilt an allen Arbeitsplätzen - auch bei der Eisenbahn.

Gewerkschaften befürchten Konflikte mit dem Personal

Auch die Gewerkschaft Verdi, zuständig für die Beschäftigten der landeseigenen BVG, hatte sich bereits geäußert. Die Aufgabe der Kontrolle könne nicht beim Fahrpersonal liegen, stattdessen müssten geschultes Sicherheitspersonal eingesetzt und Ordnungsbehörden einbezogen werden, forderte die Vize-Bundesvorsitzende Christine Behle. „Wenn 3G im ÖPNV eingeführt werden sollte, muss zuallererst die Frage der Kontrolle und Durchsetzung geklärt sein. Eine halbgare Regelung nutzt dem Infektionsschutz sicherlich nichts und bringt die Beschäftigten in Gefahr“, betonte sie. Dies habe sich schon bei der Einführung der Maskenpflicht im ÖPNV 2020 gezeigt.

BVG-Fahrgäste berichten, dass die BVG-Sicherheitsteams diese Regel oft nur lax überwachen - und zum Teil selber nicht einhalten. 

Neu ist in Berlin, dass Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs nicht mehr unbedingt eine FFP2-Maske tragen müssen. Eine medizinische Maske reicht aus, heißt es im novellierten Gesetz.