Anschlag in Berlin-Zehlendorf

Nach dem Berlin-Blackout: Betroffene erhalten bis zu 100 Prozent Mietminderung

Betroffene des Stromausfalls in Steglitz-Zehlendorf können ab sofort eine Mietminderung geltend machen – auch wenn die Vermieter den Ausfall nicht verschuldet haben.

Tagelang lag Steglitz-Zehlendorf im Dunkeln. Inzwischen fließt der Strom wieder – doch für Tausende Mieter bleibt eine zentrale Frage: Können sie nun Geld vom Vermieter zurückfordern?
Tagelang lag Steglitz-Zehlendorf im Dunkeln. Inzwischen fließt der Strom wieder – doch für Tausende Mieter bleibt eine zentrale Frage: Können sie nun Geld vom Vermieter zurückfordern?Emmanuele Contini/imago

Nach dem längsten Stromausfall der Hauptstadt seit 1945, bei dem mehr als 45.000 Haushalte über mehrere Tage und Nächte im Dunkeln lagen und über 100.000 Menschen bei Minusgraden ohne Heizung und teilweise sogar ohne fließend Wasser ausharren mussten, stellt sich für Tausende Mieter nun eine zentrale Frage: Können vom Blackout Betroffene eine Mietminderung ihrem Vermieter gegenüber geltend machen? Die Antwort des Berliner Mietervereins dazu lautet: Ja, das können sie.

Aber ist das rechtlich wirklich zulässig? Schließlich hat sich die linksextremistische „Vulkangruppe“ zu dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am Teltowkanal bekannt. Tragen damit die Vermieter am großflächigen Stromausfall in Lichterfelde, Steglitz und Zehlendorf also gar keine Schuld?

Berliner Zeitung

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