Nach dem längsten Stromausfall der Hauptstadt seit 1945, bei dem mehr als 45.000 Haushalte über mehrere Tage und Nächte im Dunkeln lagen und über 100.000 Menschen bei Minusgraden ohne Heizung und teilweise sogar ohne fließend Wasser ausharren mussten, stellt sich für Tausende Mieter nun eine zentrale Frage: Können vom Blackout Betroffene eine Mietminderung ihrem Vermieter gegenüber geltend machen? Die Antwort des Berliner Mietervereins dazu lautet: Ja, das können sie.
Aber ist das rechtlich wirklich zulässig? Schließlich hat sich die linksextremistische „Vulkangruppe“ zu dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am Teltowkanal bekannt. Tragen damit die Vermieter am großflächigen Stromausfall in Lichterfelde, Steglitz und Zehlendorf also gar keine Schuld?

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