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Landgericht Hamburg: Holger Friedrich gewinnt erneut gegen Julian Reichelt

Der Verleger der Berliner Zeitung hat in einem zweiten Prozess gegen den ehemaligen Chefredakteur der BILD-Zeitung Recht bekommen.

Das Gericht gab zu erkennen, dass Reichelt „sich selbst der Brisanz der Weiterleitung der Nachricht bewusst war“.
Das Gericht gab zu erkennen, dass Reichelt „sich selbst der Brisanz der Weiterleitung der Nachricht bewusst war“.dpa

Erneuter Erfolg für den Verleger der Berliner Zeitung, Holger Friedrich, gegen Julian Reichelt vor Gericht: Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag Reichelts auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Friedrich zurückgewiesen (Az.: 324 O 206/23). Das Gericht befand, dass die Aussage von Holger Friedrich, wonach es sich bei dem ihm von Reichelt angebotenen Material um eine „Vorstandskommunikation“ gehandelt habe, der Wahrheit entspreche. Diese Einordnung war für den Verleger der Berliner Zeitung der Grund, warum er die Rechtsabteilung des Axel-Springer-Verlags über die Kontaktaufnahme durch Reichelt in Kenntnis gesetzt hatte.

Reichelt war sich Brisanz der Weiterleitung bewusst

Entsprechend internationaler Geschäftsstandards und gemäß der deutschen Rechtslage ist die unbefugte Verwendung von Kommunikationen, an denen man als Dritter nicht beteiligt war, unzulässig. Das Gericht gab zu erkennen, dass Reichelt „sich selbst der Brisanz der Weiterleitung der Nachricht bewusst war“. Reichelt habe nämlich in einem Zusatz an die Redaktion geschrieben: „WICHTIG: Darf nicht als Screenshot gezeigt und nicht direkt zitiert werden, auch nicht in Anfrage“.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Berlin einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und festgestellt, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung der von Reichelt angebotenen Unterlagen gegeben habe und daher auch keine Pflicht Friedrichs zum Quellenschutz gegeben sei. Das Gericht urteilte, dass die zum Quellenschutz notwendigen „zwei übereinstimmenden Willenserklärungen“ zu keinem Zeitpunkt vorgelegen hätten. Reichelt habe daher nicht erwarten können, Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zu Teil werden lassen“.

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