Rechtsstreit

Landgericht Berlin: Julian Reichelt verliert gegen Holger Friedrich

In eigener Sache: Nach einem ersten Beschluss des Landgerichts Berlin verliert Julian Reichelt seine Unterlassungsklage gegen den Verleger der Berliner Zeitung.

Der Sitz des Berliner Verlags
Der Sitz des Berliner VerlagsBerliner Verlag

Das Landgericht Berlin hat einen Unterlassungsantrag von Julian Reichelt gegen Holger Friedrich abgewiesen und sich in diesem Zusammenhang mit der Frage des Quellenschutzes befasst. Aus dem Beschluss geht hervor, dass es keine Zusage Friedrichs zur Geheimhaltung und daher auch keine Pflicht für ihn zum Quellenschutz gegeben habe.

Das Landgericht Berlin (Az. 67 O 36/23) weist darauf hin, dass eine Geheimhaltungspflicht ohne konkrete Vereinbarung nicht existiere. Zudem könne das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien in Bezug auf Informanten nicht in eine Pflicht zur Zeugnisverweigerung umgedeutet werden, einer absoluten Geheimhaltungspflicht seien nur Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Anwälte unterworfen.

Es fehle an „zwei übereinstimmenden Willenserklärungen“

Das Gericht befand, dass es an „zwei übereinstimmenden Willenserklärungen“ zum Quellenschutz fehle. Das Gericht schreibt, es könne „nicht davon ausgegangen werden“, dass Reichelt erwartet habe, Holger Friedrich „würde ihm ungefragt umfassenden Quellenschutz zuteil werden lassen“. Reichelt „musste es – auch aufgrund seiner langjährigen einschlägigen Berufserfahrung – bekannt sein, dass insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht tätige Veröffentlichungsmedien“ wie das von Friedrich verlegte Presseerzeugnis „kein ,sicherer Hafen‘ für ihnen anvertraute Informationen und deren Quellen sind“.

Reichelt „musste ebenfalls davon ausgehen, dass Veröffentlichungsmedien nicht nur die erlangten Informationen veröffentlichen, sondern zuweilen gleichzeitig oder später auch deren Quellen ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben“. Damit hätten „Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums ohne ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz nicht nur die Veröffentlichung der von ihnen zum Zwecke der Veröffentlichung ,geleakten‘ oder anderweitig überlassenen Informationen zu gegenwärtigen, sondern gleichzeitig auch ihre eigene Enttarnung durch das von ihnen informierte Medium“.

Die Vorgeschichte: Julian Reichelt hatte den Verleger Holger Friedrich gerichtlich auf Unterlassung einzelner Äußerungen in Anspruch genommen. Holger Friedrich hatte zuvor die aus seiner Sicht rechtswidrig erlangten Informationen nicht veröffentlicht, sondern sich an die Betroffenen gewandt und seine Beweggründe für diese Vorgehensweise in einem Interview mit dem Manager-Magazin erläutert. Am Dienstag hat das Landgericht Berlin mit einem ausführlich begründeten Beschluss einen Unterlassungsantrag zurückgewiesen, mit dem Holger Friedrich verboten werden sollte zu behaupten, Julian Reichelt habe Interna aus dem Haus Axel Springer mitgeteilt und Material aus interner Kommunikation von Mitgliedern der oberen Leitungsebene im Vorstand, wie zum Beispiel der Leitung der Compliance-Abteilung, zur Verfügung gestellt.

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