Die Sterbehilfe-Debatte ist unnötig und ziemlich anmaßend vom Staat. Der Bundestag hatte die Sterbehilfe verboten, doch dieses Verbot wurde vom Verfassungsgericht 2020 kassiert. Begründung: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Auch mithilfe von Dritten, also von Ärzten, die tödliche Medikamente verschreiben. Ein Suizid sei „als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren“.
Viel mehr ist eigentlich nicht zu sagen: Der Staat hat sich gefälligst rauszuhalten, wenn jemand sterben will. Strafen für versuchten Selbstmord hat Preußen bereits 1751 abgeschafft, aber noch immer wollen sich einige Politiker einmischen in eine Frage, die höchst individuell ist. Es geht um die Frage: „Wem gehört mein Leben?“ Die Logik des höchsten deutschen Gerichts ist bestechend einfach: Das Leben gehört jedem Menschen selbst. Der Staat hat sich rauszuhalten. Das heißt in Kurzform: Es gibt keine Pflicht zu leben.
Am Dienstag stellten einige Bundestagsabgeordnete fast aller Parteien ihren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vor. Er ist ein Gegenentwurf zu einem Vorschlag, der die Suizidhilfe möglichst restriktiv einschränken will – das ist übrigens ein Entwurf, der jenem Gesetz sehr ähnelt, das vom Bundesverfassungsgericht 2020 für nichtig erklärt wurde. Die Politik sollte lieber schweigen. Denn auch die Stiftung Patientenschutz fordert, jegliche Gesetzgebung zu unterlassen.


