Im Café „Le Belfort“ im Kollwitzkiez arbeitet André als Kellner und denkt die ganze Zeit an seine Masterarbeit. „Ich muss sie morgen abgeben“, sagt er, „der Internetausfall am Tag davor hat nicht gerade geholfen.“ Natürlich passiere es immer dann, wenn es am wenigsten passt. Immerhin: Er konnte mit seinem Mobiltelefon online gehen.
André war nicht allein mit seinem Problem: Im Ortsteil Prenzlauer Berg, besonders im Kollwitzkiez, kam es von Montagmittag bis Dienstagfrüh zu massiven Ausfällen der Internetverbindung. Viele private Haushalte, sowie Cafés und Restaurants waren von den Störungen betroffen. Vor allem Kunden von Vodafone und Telekom waren von den Störungen betroffen.
Vor dem Supermarkt „LPG Biomarkt“ sitzt Phillip, sein Büro liegt ebenfalls im Kollwitzkiez. Als er merkte, dass es seinen Kollegen ebenso gehe, habe er sich mit der Situation sofort abgefunden und ging ebenfalls mittels Mobiltelefon online. „Die Freiguthaben meiner mobilen Daten sind jetzt aufgebraucht“, sagt er. „Das ist nicht ideal, aber es hilft ja nichts.“
Ein Sprecher von Telekom teilt mit, dass nichts von „besonderen Ausfällen“ in Prenzlauer Berg bekannt sei. Aber: „Jeden Tag gibt es irgendwelche Ausfälle.“ Auch bei Vodafone sei „keine nennenswerte Störung“ bekannt. Eine mögliche Ursache in Berlin könnte eine Kabelstörung in Köpenick gewesen sein.
Manche Anwohner haben wegen des Internetausfalls ihre Abendgestaltung angepasst. Ein Spaziergänger sagt: „Ich habe gemerkt, wie sehr ich auf das Internet angewiesen bin“, sagt er, „ich streame meist sogar meine Musik.“ Er habe abends auf Netflix verzichtet und stattdessen gelesen. „Einen Abend geht das schon, aber bitte nicht öfter.“
Ausgleichszahlung vom Anbieter?
Da Internetzugang zur Lebensgrundlage gehört, hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2021 entschieden, dass Internetnutzer bei Totalausfällen ab dem dritten Kalendertag einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Um einen Anspruch geltend zu machen, müssen Kunden umgehend den Anbieter informieren. Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Wer ein Mobiltelefon nutzen musste, um den Ausfall auszugleichen, kann die Kosten dem Anbieter in Rechnung stellen.


