Immobilienmarkt

Keine Mieterhöhung: Amtsgericht Spandau erklärt Mietspiegel 2021 für nichtig

Eine Erhöhung, die der Vermieter mit dem Mietspiegel begründet hat, sei unzulässig, so das Gericht. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

Der Berliner Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Miete einer Wohnung. Ob der Mietspiegel von 2021 Bestand hat, ist aber offen.
Der Berliner Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Miete einer Wohnung. Ob der Mietspiegel von 2021 Bestand hat, ist aber offen.imago

Im Rechtsstreit um eine Mieterhöhung hat das Amtsgericht Spandau den Mietspiegel 2021 für nichtig erklärt und das Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters, der sich auf den Mietspiegel berufen hatte, zurückgewiesen. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, was offen ist, hätte dies weitreichende Folgen für laufende und geplante Mieterhöhungsverlangen. Denn diese werden in der Regel mit dem Mietspiegel begründet.

Berliner Zeitung

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