Änderungen zum Start des Jahres

Krankenkassen ändern Vorgaben: Damit müssen Beitragszahler ab 2026 rechnen

Von A wie Allergie durch Kosmetik bis Z wie Zusatz in der E-Patientenakte: Das ändert sich bei Gesundheit und Pflege. Und so werden es die Menschen spüren.

Eine Frau zündet sich eine Zigarette an. Starke Raucher können einmal im Jahr an einem Lungenkrebs-Screening teilnehmen.
Eine Frau zündet sich eine Zigarette an. Starke Raucher können einmal im Jahr an einem Lungenkrebs-Screening teilnehmen.Fabian Sommer/dpa

Das neue Jahr bringt etliche Neuerungen für das Gesundheitswesen und die Pflege. Einige davon werden Millionen Menschen an ihrer Gehaltsabrechnung zu spüren bekommen – zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Andere betreffen nur eine bestimmte Gruppe – wie die neuen Regelungen zu Cannabis. Und über wieder andere dürften sich viele hierzulande freuen.

Krankenversicherung wird für Millionen Menschen teurer

Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind von ihrer Kasse bereits benachrichtigt worden, dass ihre Zusatzbeiträge steigen. Weitere dürften im kommenden Jahr ebenfalls Post erhalten. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) rechnet damit, dass der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr über drei Prozent liegen wird.

Zwar hat die GKV zuletzt einen Überschuss erzielt, doch etliche Krankenkassen müssen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven weiter aufbauen. Daran hatten sich die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) insbesondere in der Corona-Pandemie bedient. Während der Zusatzbeitrag je nach Kasse unterschiedlich hoch ist, bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent.

Im Mittel aller 94 Kassen hat sich der GKV-Beitrag insgesamt bei 17,5 Prozent eingepegelt. Von 2000 Euro Bruttolohn gehen 175 Euro, bei 4600 Euro 402,50 Euro ab. Ihre individuelle finanzielle Belastung können Versicherte auf Portalen im Internet berechnen lassen und dort auch Vergleiche zu anderen Kassen anstellen.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt wie im Vorjahr bei 3,6 Prozent. Wie auch in der GKV tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge je zur Hälfte. Eltern mit mehreren Kindern zahlen geringere Beitragssätze in die Pflegeversicherung. Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag über 0,6 Prozentpunkte.

Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte

Seit Oktober 2025 sind Ärzte, Therapeuten, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) zu befüllen. Sofern Versicherte nicht ausdrücklich widersprochen haben, verfügen gesetzlich Krankenversicherte über eine solche Akte. Bei Privatversicherten gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.

Von Oktober an wird die in der ePA enthaltene Liste der jeweils verordneten Arzneien ausgebaut. Darin steht dann, welche Medikamente ein Patient wie und zu welchem Zeitpunkt einnehmen soll. Außerdem werden zusätzliche Daten von Versicherten gespeichert. Zur Begründung heißt es, diese Daten seien für die sichere Anwendung von Arzneimitteln wichtig. Es handelt sich unter anderem um das Körpergewicht und Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe.

Cannabis auf Rezept nicht mehr per Versand

Cannabis auf Rezept ist vom 1. Januar an nur noch nach einem persönlichen ärzt­lichen Kontakt erhältlich. Ein Rezept kann beim Besuch in einer Praxis oder bei einem Haus­besuch ausgestellt werden. Nicht mehr erlaubt ist der Versand von medizinischem Cannabis. Es muss über eine Apotheke an Patienten ausgegeben werden. Dafür können allerdings Boten­dienste eingesetzt werden.

Kassen zahlen Lungenkrebs-Screening für starke Raucher

Voraussichtlich von April an können starke Rauche­rinnen und Raucher alle zwölf Monate an einem Lungenkrebs-Screening teilnehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die Unter­suchung der Lunge mittels Computertomografie als neue Leistung an, und zwar für starke Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die seit rund 25 Jahren rauchen. Ebenfalls teilnehmen können Personen, die vor weniger als zehn Jahren mit dem Rauchen aufgehört haben. Krebs soll so früh­zeitig erkannt werden.

In Deutsch­land erkranken jähr­lich rund 57.000 Menschen an Lungenkrebs, meistens verursacht durch lang­jähriges und starkes Rauchen von Ziga­retten. Die Folgeerkrankungen kosten Schätzungen zufolge pro Jahr etwa 100 Milliarden Euro. Dagegen betragen die Einnahmen über die Tabaksteuer lediglich um die 15 Milliarden Euro.

Flacons in einer Parfümerie: Künftig sind mehr Stoffe in Kosmetika kennzeichnungspflichtig, die Allergien auslösen können.
Flacons in einer Parfümerie: Künftig sind mehr Stoffe in Kosmetika kennzeichnungspflichtig, die Allergien auslösen können.Daniel Reinhardt/dpa

Strengere Vorgaben für Herztransplantationen

Vom 1. Januar 2026 an dürfen nur noch Krankenhäuser Herzen transplantieren, die mindestens zehn solcher Eingriffe pro Jahr vorweisen können. Solche Mindestmengen sollen dafür sorgen, dass lediglich Kliniken mit einer entsprechenden Expertise zum Zuge kommen. Unter die reglementierten Leistungen fallen Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen, bestimmte Ösophagus-, Pankreas-, Lungen-, Brust- und Knie-Operationen sowie die Versorgung extrem unreifer Frühgeborener.

Allergie: Mehr Duft­stoffe werden kenn­zeichnungs­pflichtig

Vom 31. Juli an müssen 80 Duftstoffe in Kosmetikprodukten gekennzeichnet werden. Bisher waren es nur 24. Die EU sieht für diese Stoffe ein erhöhtes Risiko gegeben, Allergie­n beim Menschen auszulösen. Nun muss ab einer bestimmten Konzentration ein Hinweis auf der Verpackung angebracht werden. Die Stoffe firmieren nicht mehr unter Sammelbezeichnungen wie „Parfüm“ oder „Aroma“. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass etwa ein bis neun Prozent der Menschen an einer Al­lergie leiden, die auf Duft­stoffe zurückzuführen ist.

Grenz­werte für PFAS im Trink­wasser

Ab 12. Januar gilt ein Grenz­wert für PFAS (Per- und Poly­fluorierte Alkyl­Substanzen) im Trink­wasser. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend chemischen Verbindungen. Sie werden auch „Ewig­keitschemikalien“ genannt, weil sie sich nur schwer abbauen und inzwischen über­all in der Umwelt vorkommen – eben auch im Trink­wasser. Manche PFAS gefährden nachweislich die Gesund­heit von Mensch und Tier.

Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte erhalten mehr Befugnisse, oder wie es im Verwaltungsdeutsch heißt: Sie sind zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung berechtigt. Demnach dürfen sie bestimmte Aufgaben übernehmen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählen das Wundmanagement, die Verlaufskontrolle bei Diabetes-Erkrankungen und Tätigkeiten im Bereich Demenz. Erweiterte Kompetenzen sollen den Pflegeberuf attraktiver machen und das ärztliche Personal entlasten.

Mehr Geld für recht­liche Betreuer

Rund 1,3 Millionen Menschen werden derzeit von Berufs­betreuern, Betreuungs­ver­einen oder Ehren­amtlichen unterstützt. Vom 1. Januar an erhalten diese etwas mehr Geld. Bei professionellen Betreuern erhöht sich die Vergütung um 12,7 Prozent. Die jähr­liche Aufwands­pauschale für Ehren­amtliche steigt von derzeit 425 Euro auf 450 Euro. Das gilt auch für einen ehren­amtlichen Vormund.