Das neue Jahr bringt etliche Neuerungen für das Gesundheitswesen und die Pflege. Einige davon werden Millionen Menschen an ihrer Gehaltsabrechnung zu spüren bekommen – zum Beispiel bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Andere betreffen nur eine bestimmte Gruppe – wie die neuen Regelungen zu Cannabis. Und über wieder andere dürften sich viele hierzulande freuen.
Krankenversicherung wird für Millionen Menschen teurer
Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind von ihrer Kasse bereits benachrichtigt worden, dass ihre Zusatzbeiträge steigen. Weitere dürften im kommenden Jahr ebenfalls Post erhalten. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) rechnet damit, dass der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr über drei Prozent liegen wird.
Zwar hat die GKV zuletzt einen Überschuss erzielt, doch etliche Krankenkassen müssen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven weiter aufbauen. Daran hatten sich die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) insbesondere in der Corona-Pandemie bedient. Während der Zusatzbeitrag je nach Kasse unterschiedlich hoch ist, bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent.
Im Mittel aller 94 Kassen hat sich der GKV-Beitrag insgesamt bei 17,5 Prozent eingepegelt. Von 2000 Euro Bruttolohn gehen 175 Euro, bei 4600 Euro 402,50 Euro ab. Ihre individuelle finanzielle Belastung können Versicherte auf Portalen im Internet berechnen lassen und dort auch Vergleiche zu anderen Kassen anstellen.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt wie im Vorjahr bei 3,6 Prozent. Wie auch in der GKV tragen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge je zur Hälfte. Eltern mit mehreren Kindern zahlen geringere Beitragssätze in die Pflegeversicherung. Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag über 0,6 Prozentpunkte.
Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte
Seit Oktober 2025 sind Ärzte, Therapeuten, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtet, elektronische Patientenakten (ePA) zu befüllen. Sofern Versicherte nicht ausdrücklich widersprochen haben, verfügen gesetzlich Krankenversicherte über eine solche Akte. Bei Privatversicherten gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.
Von Oktober an wird die in der ePA enthaltene Liste der jeweils verordneten Arzneien ausgebaut. Darin steht dann, welche Medikamente ein Patient wie und zu welchem Zeitpunkt einnehmen soll. Außerdem werden zusätzliche Daten von Versicherten gespeichert. Zur Begründung heißt es, diese Daten seien für die sichere Anwendung von Arzneimitteln wichtig. Es handelt sich unter anderem um das Körpergewicht und Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe.
Cannabis auf Rezept nicht mehr per Versand
Cannabis auf Rezept ist vom 1. Januar an nur noch nach einem persönlichen ärztlichen Kontakt erhältlich. Ein Rezept kann beim Besuch in einer Praxis oder bei einem Hausbesuch ausgestellt werden. Nicht mehr erlaubt ist der Versand von medizinischem Cannabis. Es muss über eine Apotheke an Patienten ausgegeben werden. Dafür können allerdings Botendienste eingesetzt werden.
Kassen zahlen Lungenkrebs-Screening für starke Raucher
Voraussichtlich von April an können starke Raucherinnen und Raucher alle zwölf Monate an einem Lungenkrebs-Screening teilnehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die Untersuchung der Lunge mittels Computertomografie als neue Leistung an, und zwar für starke Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die seit rund 25 Jahren rauchen. Ebenfalls teilnehmen können Personen, die vor weniger als zehn Jahren mit dem Rauchen aufgehört haben. Krebs soll so frühzeitig erkannt werden.
In Deutschland erkranken jährlich rund 57.000 Menschen an Lungenkrebs, meistens verursacht durch langjähriges und starkes Rauchen von Zigaretten. Die Folgeerkrankungen kosten Schätzungen zufolge pro Jahr etwa 100 Milliarden Euro. Dagegen betragen die Einnahmen über die Tabaksteuer lediglich um die 15 Milliarden Euro.

Strengere Vorgaben für Herztransplantationen
Vom 1. Januar 2026 an dürfen nur noch Krankenhäuser Herzen transplantieren, die mindestens zehn solcher Eingriffe pro Jahr vorweisen können. Solche Mindestmengen sollen dafür sorgen, dass lediglich Kliniken mit einer entsprechenden Expertise zum Zuge kommen. Unter die reglementierten Leistungen fallen Transplantationen von Leber, Niere und Stammzellen, bestimmte Ösophagus-, Pankreas-, Lungen-, Brust- und Knie-Operationen sowie die Versorgung extrem unreifer Frühgeborener.
Allergie: Mehr Duftstoffe werden kennzeichnungspflichtig
Vom 31. Juli an müssen 80 Duftstoffe in Kosmetikprodukten gekennzeichnet werden. Bisher waren es nur 24. Die EU sieht für diese Stoffe ein erhöhtes Risiko gegeben, Allergien beim Menschen auszulösen. Nun muss ab einer bestimmten Konzentration ein Hinweis auf der Verpackung angebracht werden. Die Stoffe firmieren nicht mehr unter Sammelbezeichnungen wie „Parfüm“ oder „Aroma“. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass etwa ein bis neun Prozent der Menschen an einer Allergie leiden, die auf Duftstoffe zurückzuführen ist.
Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser
Ab 12. Januar gilt ein Grenzwert für PFAS (Per- und Polyfluorierte AlkylSubstanzen) im Trinkwasser. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend chemischen Verbindungen. Sie werden auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt, weil sie sich nur schwer abbauen und inzwischen überall in der Umwelt vorkommen – eben auch im Trinkwasser. Manche PFAS gefährden nachweislich die Gesundheit von Mensch und Tier.
Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte
Pflegefachkräfte erhalten mehr Befugnisse, oder wie es im Verwaltungsdeutsch heißt: Sie sind zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung berechtigt. Demnach dürfen sie bestimmte Aufgaben übernehmen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dazu zählen das Wundmanagement, die Verlaufskontrolle bei Diabetes-Erkrankungen und Tätigkeiten im Bereich Demenz. Erweiterte Kompetenzen sollen den Pflegeberuf attraktiver machen und das ärztliche Personal entlasten.

