Justiz

Drama in Rangsdorf: BGH verweist Fall nach Brandenburg zurück – Haus muss nicht abgerissen werden

Damit ist die Revision der Familie zwar teilweise erfolgreich. Aber die Richter urteilten auch, dass ihr das Grundstück trotz eines Behördenfehlers nicht gehört.

Kristin W. muss weiter um ihr Haus bangen. Sie hofft, sich mit dem Eigentümer doch noch einigen zu können.
Kristin W. muss weiter um ihr Haus bangen. Sie hofft, sich mit dem Eigentümer doch noch einigen zu können.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Im Hausdrama von Rangsdorf hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil gesprochen: Am Freitag hoben die Richter des Fünften Zivilsenats des BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg gegen die Familie W. auf und verwiesen es zurück nach Brandenburg. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil die juristischen Probleme ihre Ursache allein in einem gravierenden Fehler der Behörden hatten.

Berliner Zeitung

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