Wiederholungswahl

Wahlchaos: 49 Berliner bekamen zwei Stimmzettel zur Briefwahl zugeschickt

49 Menschen in Treptow-Köpenick haben aufgrund eines Softwarefehlers doppelte Unterlagen erhalten. Ein Leser ist empört. Wie geht der Bezirk damit um?

Die Berliner wählen am 12. Februar nochmal zum 19. Abgeordnetenhaus und der BVV.
Die Berliner wählen am 12. Februar nochmal zum 19. Abgeordnetenhaus und der BVV.Bernd Weißbrod/dpa

Wer doppelt wählt, macht sich strafbar. Auch beim Versuch. Wer einen Wahlschein zweimal erhält, darf trotzdem nicht zweimal wählen. Bei der Wiederholungswahl in Berlin hätte das passieren können, womöglich auch versehentlich: 49 Menschen in Treptow-Köpenick haben wegen eines Softwarefehlers zwei Wahlscheine bekommen. Einer hat es dem Bezirksamt gemeldet. Ein anderer hat sich an die Berliner Zeitung gewandt. Seine Frau hat den ungültigen Wahlschein bekommen. „Chaos!“, ruft er in den Hörer. „Wir haben die Information darüber nur per E-Mail bekommen“, sagt der Leser.

Die Wahl in Berlin muss wegen „schwerer, systemischer Mängel in der Wahlvorbereitung“ wiederholt werden. Bei der Wahl 2021 gab es zu wenige und teils falsche Stimmzettel. Die Berliner mussten fünf Stimmzettel ausfüllen, die berechneten drei Minuten reichten nicht. Das Ergebnis: Die Wahllokale waren nach 18 Uhr noch geöffnet, die Wähler kannten die Hochrechnungen teils schon. Deshalb wird die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung am 12. Februar 2023 wiederholt.

Bezirksamt schließt Doppelwahl aus

Offenbar gibt es nun schon wieder Probleme bei den Vorbereitungen. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick bestätigte, dass 49 Wahlscheine doppelt gedruckt wurden: „Offenbar liegt es an der internen Kommunikation verschiedener Server“, sagt Sabrina Kirmse, Sprecherin des Bezirks. Die betroffenen Wahlscheine seien für ungültig erklärt und neue ausgedruckt worden. Sie stünden nun auf einer Warnliste und können so identifiziert werden. „Eine Doppelwahl ist ausgeschlossen“, sagt Kirmse. Beim Amt habe man eine Lösung für das technische Problem gefunden.

Möglich ist allerdings, dass ein paar der 49 Bürger den Brief bereits eingeworfen haben. Und den zweiten, gültigen Wahlschein ausfüllen, den das Amt ihnen zuschicken wird. Menschliches Versagen beim Auszählen völlig auszuschließen, ist zumindest optimistisch. „Ich glaube nicht, dass die aussortiert werden würden“, sagt der Leser. „Das kann mir keiner erzählen.“ Namentlich möchte der 47-Jährige nicht genannt werden, weil es ihm „um die Sache an sich“ gehe.

Der Bezirk würde nach einer Rückmeldung die falschen Unterlagen abholen und neue, gültige übergeben, steht in der E-Mail, die seine Frau vom Bezirksamt erhalten hat. Ansonsten würde ein dritter Wahlschein zugeschickt. Den Leser stört vor allem auch, dass der Bezirk seine Frau in der E-Mail nicht über die Strafbarkeit informiert habe. Es sei möglich, dass andere Wähler die E-Mail verpasst haben, einen Brief habe seine Frau nicht bekommen. „Nach koordinierter Wahl sieht das nicht aus“, sagt er.