Nahostkonflikt

Gaza-Protestcamp darf nun doch zum Kanzleramt zurückkehren

Weil die Protestierer so laut waren, mussten sie ihre Dauerdemo zum Hauptbahnhof verlegen. Nun dürfen sie zurück – aber nur, wenn sie ganz leise sind.

Ein Polizist bewacht den Abbau des propalästinensischen Protestcamps im Regierungsviertel.
Ein Polizist bewacht den Abbau des propalästinensischen Protestcamps im Regierungsviertel.Michael Ukas/dpa

Das Regierungsviertel ist ein beliebter Ort für politische Protestaktionen. Deshalb war dort ein Dauer-Protestcamp unter dem Motto „Vereint für Palästina!“ eingerichtet worden. Auf Anordnung der Polizei mussten die Protestierer das Areal am Montag verlassen. Nun dürfen sie wieder auf die Grünfläche am Bundeskanzleramt zurückkehren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Teilnehmer des Camps müssen allerdings „erhebliche Vorgaben zur Einhaltung des Lärmschutzes einhalten“.

Seit dem 15. Juni wurde das Dauercamp auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt abgehalten. Es war als Versammlung bei der Polizei angemeldet. Immer wieder gab es aus dem Amt Klagen, weil die Teilnehmer immer wieder auf verschiedene Weise lautstark in Erscheinung traten. Deshalb ordnete die Polizei am 14. Juli die Verlegung der Versammlung auf den Washingtonplatz am Hauptbahnhof an.

Dagegen stellten die Teilnehmer einen Eilantrag, der nun erfolgreich war. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts sah genau wie die Polizei „eine erhebliche Gefahr im Sinn des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin, die in der Beeinträchtigung des Bundeskanzleramtes durch Lärmemissionen“ liege. Es geht um Trommeln oder Lärm aus Lautsprechern oder Trommeln, „die die Arbeitsfähigkeit des Amtes erheblich eingeschränkt hätten“.

Die Verlegung des Camps sei aber ein zu harter Eingriff gewesen. Als milderes Mittel hätte es genügt, Lärmauflagen zu erlassen. Das Gericht untersagte nun „die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren oder Megafone“.