Die Auflösung des Fanmarsches vor dem brisanten EM-Viertelfinale am Samstagabend zwischen der Türkei und den Niederlanden steht laut der Berliner Polizei nicht im direkten Zusammenhang mit dem Zeigen des sogenannten Wolfsgrußes. Diese Geste sei, wie ein Polizeisprecher der Berliner Zeitung bestätigte, an sich nicht verboten. Weil es sich aber um eine sportliche Fanverstaltung gehandelt habe, so der Sprecher, seien politische Äußerungen jeglicher Art laut Versammlungsrecht nicht erlaubt. Andernfalls hätten die Veranstalter eine politische Versammlung anmelden müssen.