Abschiebungen aus Flüchtlingsunterkünften werden schwieriger. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20. November seine Entscheidung veröffentlicht, wonach bei Abschiebungen aus Zimmern in Asylheimen grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist. In der Praxis bedeutet dies nun für Polizeibeamte, die einen abzuschiebenden Ausländer abholen sollen: Anklopfen – und wenn niemand öffnet, wieder zu gehen.
So lässt es sich einer Weisung entnehmen, die die Senatsverwaltung für Inneres vor einigen Tagen an das Berliner Polizeipräsidium geschickt hat und die der Berliner Zeitung vorliegt. Damit soll den Beamten Rechtssicherheit gegeben werden. In der Weisung heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe die Handlungsspielräume verengt.

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