Die AfD lässt nicht locker. Sie beharrt darauf, dass der Berliner Senat die Vornamen von mutmaßlichen Messerangreifern herausrückt. Gleich zwei Abgeordnete unternehmen jetzt einen neuen juristischen Anlauf.
Vor zwei Wochen entschied das Landesverfassungsgericht, dass der Senat den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar in seinem Fragerecht verletzt hat. Vallendar wollte in einer parlamentarischen Anfrage vom Mai 2024 die 20 häufigsten Vornamen von 1197 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit wissen, die im Jahr 2023 zu Messerangriffen ermittelt wurden. Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lehnte die Auskunft ab, um die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen zu schützen. Diese könnten dann identifizierbar sein, so die Begründung. Doch die reichte der Mehrheit der Richter nicht aus.

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