Für viele sind sie ein Gewinn, für andere ein Ärgernis. Mehr als 50.000 E-Scooter stehen auf Berliner Straßen und Plätzen zum Mieten bereit. Jetzt werden die elektrischen Tretroller in der Hauptstadt zum ersten Mal ein Fall für die Justiz. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) teilte am Dienstag mit, dass er eine Verbandsklage eingereicht hat. Er ziehe vor Gericht, „damit alle, vor allem Menschen mit Behinderung, den Gehweg wieder angst- und unfallfrei nutzen können“, erklärte die Vereinssprecherin Paloma Rändel.
Seitdem Anfang September die Novellierung des Berliner Straßengesetzes in Kraft trat, benötigen Unternehmen, die Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland zur Miete anbieten, eine Sondernutzungserlaubnis. „Der Verein will erreichen, dass der Berliner Senat diese Erlaubnis erst dann erteilt, wenn es flächendeckend verpflichtende Abstellflächen jenseits der Gehwege gibt“, erklärte Rändel. Das derzeitige Konzept der Unternehmen, mehrere Zehntausend Fahrzeuge auf den Bürgersteigen abzustellen, sei „nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Unfallgefahr für alle Menschen, für die der Gehweg bislang eine Schutzzone war“, so der Blinden- und Sehbehindertenverein.
„Am Roller-Vandalismus hat sich nichts geändert“
Als die neuen Regeln im Straßengesetz in Kraft traten, hätte der Senat von seinem Recht Gebrauch machen können, mit Auflagen die Roller vom Gehweg zu verbannen. „Doch rund vier Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regeln hat sich an dem Roller-Vandalismus nichts geändert, wie sich jeder in Berlin überzeugen kann“, sagte Rändel.
„Nach den neuen Regelungen müssen die Verleihfirmen eine Hotline einrichten, unter der man falsch geparkte Fahrzeuge melden kann. Die Firmen müssen diese dann auch wegräumen. Aber diese Regelung trifft nicht den Kern, denn die Fahrzeuge dürften gar nicht erst im Weg stehen oder liegen“, kritisierte die Sprecherin. Wenn solche Vehikel tagsüber erst nach vier Stunden und ab 22 Uhr erst bis 10 Uhr des Folgetags umgestellt werden müssen, stünden sie immer noch viel zu lange auf dem Gehweg herum.
Anwälte rügen Verstoß gegen das Grundgesetz
Hinzu komme, dass eine zentrale Hotline nicht vorgesehen sei, jedes Unternehmen richtet eine eigene ein. Dabei könne ein blinder oder sehbehinderter Mensch ohne fremde Hilfe nicht herausfinden, ob es sich um ein Fahrzeug von Tier, Lime, Bird, Bolt oder Voi handelt.


