Für Mieter in Großstädten wie Berlin ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ein Problem. Denn immer wieder sehen sie sich trotz geltender Mieterschutzgesetze nach einer Umwandlung und dem Verkauf der Wohnung einer Eigenbedarfskündigung gegenüber. Um die Mieter besser zu schützen, wollte die SPD im Bundestag eigentlich die Umwandlung erschweren. Das ist ihr jedoch nur bedingt gelungen. Im sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz, auf das sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD jetzt kurz vor dem Ende ihrer gemeinsamen Regierungszeit verständigt haben, mussten sich die Sozialdemokraten jedenfalls in dieser Frage mit einem Kompromiss begnügen, der einige Hintertürchen offen lässt.
So gelten die Beschränkungen bei der Umwandlung nur für Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, wie in Berlin. Das ist für sich genommen noch kein Problem. Schwieriger ist dagegen die Kleineigentümerregel, auf deren Einführung die Union beharrt haben soll. Diese sieht vor, dass die geplante Genehmigungspflicht für Umwandlungen nicht für Häuser gilt, in denen sich maximal fünf Wohnungen befinden. Die Bundesländer können diese Regelung verschärfen oder abschwächen – je nach Geschmack. Glücklich ist das nicht, weil am Ende ein rechtlicher Flickenteppich für Deutschland droht, wie der Mieterbund befürchtet.

