Berliner Ermittler sollen jetzt heimlich mitlesen.Yuri Arcurs/imago
Einerseits müssen Polizisten an der Zimmertür im Flüchtlingsheim klopfen, wenn sie einen Ausländer zum Abschiebeflug abholen wollen. Das Bundesverfassungsgericht beschloss kürzlich, dass die Beamten einen richterlichen Durchsuchungsbefehl brauchen, weil das Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Andererseits dürfen Polizisten künftig heimlich in Wohnungen einbrechen. So hat es nun das Abgeordnetenhaus beschlossen.