Studierende, Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe und Menschen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung können einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Die Höhe des Beitrags liegt derzeit bei 18,36 Euro im Monat.
Für Studierende ist wichtig: Wer BAföG bezieht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat Anspruch auf Befreiung. Das BAföG selbst zählt als Sozialleistung, ein zusätzlicher Leistungsbezug ist dafür nicht nötig. Gerade für junge Erwachsene mit kleinem Budget bedeutet das eine spürbare Entlastung.