Mobilität

Berlin ohne Autos? Richter erklärt, warum er gegen das Volksbegehren stimmte

Als der Verfassungsgerichtshof die Initiative zur Beschränkung des Autoverkehrs für zulässig erklärte, votierte Christian Burholt dagegen. Er erklärt, warum.

Bänke und Bäume, wo einst Autos Platz beanspruchten. Der 2023 abgebaute Fußgängerbereich in der Friedrichstraße zeigt, wie sich Straßen verändern könnten, wenn es weniger Kfz-Verkehr gäbe.
Bänke und Bäume, wo einst Autos Platz beanspruchten. Der 2023 abgebaute Fußgängerbereich in der Friedrichstraße zeigt, wie sich Straßen verändern könnten, wenn es weniger Kfz-Verkehr gäbe.Markus Wächter/Friedrichstraße

Es ist eine Entscheidung, über die Berlin diskutiert. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat das geplante Volksbegehren, das die Rationierung privater Autofahrten in der Innenstadt zum Ziel hat, für zulässig erklärt. Doch die Entscheidung fiel nicht einstimmig. Einer der acht Verfassungsrichter äußerte Bedenken. Christian Burholt hält das Volksbegehren für unzulässig. Was steht in seinem Sondervotum?

Berliner Zeitung

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