Berlin-Formal griff die Bundes-Notbremse ab Sonnabend auch in Berlin. Ein Baustein zur Pandemie-Bekämpfung sind dabei nächtliche Ausgangssperren. Zwar bleibt das Joggen und Spazierengehen bis Mitternacht alleine erlaubt. Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück ansonsten in der Regel aber nicht mehr verlassen. Es sei denn, die Berlinerinnen und Berliner wollen zur Arbeit oder können andere gewichtige Gründe vorweisen.
„Wer nach Mitternacht von der Polizei auf den Straßen angetroffen wird, sollte nachvollziehbar erläutern können, warum er oder sie sich noch im Freien aufhält“, teilte ein Sprecher der Innenverwaltung mit. Dabei seien die Einsatzkräfte erfahren genug, das mit Augenmaß einzuschätzen und zu bewerten. Dennoch werde das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung oder anderer Nachweise empfohlen.
Bei den Ausgangssperren besteht noch Regelungsbedarf
Eine Bilanz der ersten Nacht mit Ausgangssperren ab Sonnabend um 24 Uhr konnte die Berliner Polizei nicht geben. Insbesondere aus dem Grund, dass sie momentan noch nach den aktuell bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen polizeilich agiert. „Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch die Senatsverwaltung muss erst in die bestehende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin implementiert werden“, sagte Polizeisprecher Martin Halweg der Berliner Zeitung.



