Warschau-Auf Antrag der polnischen Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) sowie der rechtsnationalen Partei Konfederacja hat Polens Verfassungsgericht die bisher geltenden Ausnahmeregelungen des Abtreibungsverbots prüfen lassen und am Donnerstag für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass in Zukunft selbst Abtreibungen von schwer missgebildeten Föten in Polen verboten sein werden. In Polen finden 98 Prozent aller offiziellen Abtreibungen auf Grundlage dieser Ausnahmeregelungen statt.

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