Rammstein

Till Lindemanns Anwalt feiert Erfolg gegen Rammstein-Berichterstattung im Spiegel

Mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg wurde dem Nachrichtenmagazin Spiegel nun untersagt, auf bestimmte Weise über Till Lindemann zu berichten. Worum geht es genau?

Rammsteins Till Lindemann, hier beim Bravalla Festival 2013.
Rammsteins Till Lindemann, hier beim Bravalla Festival 2013.www.imago-images.de

In einer Presseerklärung vom Mittwoch, dem 12. März 2025, äußert sich Till Lindemanns Anwalt Simon Bergmann von der Kanzlei Schertz Bergmann noch mal zur Causa Lindemann. Es geht dabei um verschiedene Erfolge vor Gericht zugunsten Lindemanns. Vor allem verweist Bergmann in der inzwischen auch auf dem Nachrichtendienst X publizierten Erklärung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Februar 2025.

Demnach „wurde dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.o.-Tropen und/oder Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.“ Für die Erhebung eines solchen Verdachts fehle der erforderliche „Mindestbestand an Beweistatsachen“.

Der Spiegel hatte in seiner Ausgabe vom 10. Juni 2023 in einer auf dem Cover angekündigten Story unter der Zeile „Götterdämmerung“ über anonyme Vorwürfe verschiedener Frauen berichtet. Mangels stichhaltiger Beweise hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu diesen und ähnlich gelagerten Vorwürfen gegen Lindemann im August 2023 eingestellt. Zu einem Strafverfahren kam es nie.

Lindemanns Anwalt Simon Bergmann verweist in seiner Presseerklärung zudem auf weitere zurückliegende Gerichtsentscheide, etwa einstweilige Verfügungen gegen den NDR-Podcast „Row Zero“ sowie gegen einen NDR-Artikel auf der Seite tagesschau.de unter dem Titel „Rammstein-Frontmann – Neue Vorwürfe gegen Till Lindemann“.

Till Lindemann: Er ist unschuldig

Von Tomasz Kurianowicz

29.08.2023