Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut – das betonte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005. Damals war die Frage: Darf die rechte Zeitung Junge Freiheit im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen auftauchen? Das Gericht urteilte: Nein, potenzielle Leser:innen könnten vom Kauf abgehalten und Inserent:innen zum Boykott verleitet werden. Deshalb schränke die Erwähnung der Zeitung im NRW-Bericht die Pressefreiheit unzulässig ein.
Dieses Grundsatzurteil gilt für alle Zeitungen, sollte man meinen. Scheinbar gilt es nicht für die linke Zeitung Junge Welt. Denn seit 2021 erscheint sie im Jahresbericht des deutschen Verfassungsschutzes. Der meint, Zeitung, Verlag und deren Genossenschaft seien „extremistische Personenzusammenschlüsse“, die „verfassungsfeindliche“ und umstürzlerische Absichten verfolgten. Deshalb sei das Ziel, der Zeitung den „weiteren Nährboden zu entziehen“, wie die Bundesregierung im Mai 2021 auf eine parlamentarische Anfrage schrieb.

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