Dass der Streitwert eines Verfahrens nichts über seine gesellschaftliche Bedeutung aussagt, wurde heute vor dem Bundesverwaltungsgericht deutlich. Denn der Streitwert des Verfahrens wurde auf lediglich 63,53 Euro festgesetzt. Als der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, dies verkündete, huschte ein Lächeln über sein Gesicht. Das Verfahren dürfte 40,5 Millionen Privathaushalte brennend interessieren – zahlen sie doch alle einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat. Wie weitere zehn Millionen Inhaber von Firmen, Ferienwohnungen, Gästezimmern und Autos. Darf ich den Rundfunkbeitrag zumindest teilweise verweigern, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht mehr erfüllt?

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