Nachdem der geschäftsführende Direktor des Deutschen Theaters (DT) Klaus Steppat nach seiner fristlosen Kündigung im November gegen die Kulturverwaltung geklagt hat, ist es am Freitagmittag vor dem Arbeitsgericht Berlin zu einem Gütetermin gekommen. Der Kläger hat sich durch den Rechtsanwalt Stefan Mumme und die Beklagte von Karl von Hülsen vertreten lassen. Eine Einigung, mit der man eine Fortsetzung des Prozesses hätte vermeiden können, ist dabei nicht zustande gekommen. Das Angebot seitens der Kulturverwaltung, Steppat freizustellen und bis zum März weiterzubezahlen, wurde durch Steppats Anwalt ausgeschlagen. Der nächste freie Termin, den das Arbeitsgericht anbieten konnte, liegt nach Pfingsten. Sollte Steppat in der ersten Instanz gewinnen, wäre die Kündigung unwirksam und er würde bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter sein Gehalt beziehen. So etwas kann sich über Jahre hinziehen. Es ist aber möglich, dass es doch schon vorher zu einer Lösung des Konflikts kommt, sprich, eine Abfindung gezahlt wird.

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