Geschichte

„Kunstraub für den Sozialismus“ in der DDR: Ist Verjährung wirklich das letzte Wort?

Sogenannte Republikflüchtlinge mussten ihre Kunstwerke in der DDR lassen, sie wurden in die BRD verkauft, dort bleiben sie wohl. Zwei Juristen plädieren für eine Verjährungsregelung.

DDR-Bürger im „Notaufnahmelager Gießen“.
DDR-Bürger im „Notaufnahmelager Gießen“.Klaus Rose/picture alliance

In diesem Buch geht es um den geraubten Besitz von 600.000 Menschen, die nach dem Bau der Mauer aus der DDR flüchteten und ihr Vermögen dem Staat überlassen mussten. Es geht um den Kunstbesitz von mehr als 200 Sammlern, die ab 1974 fingierte Steuerbescheide bekamen und die die dort ausgewiesene Steuerschuld nur durch den Verkauf ihrer Sammlungen an die DDR bezahlen konnten. „Kunstraub für den Sozialismus“ nennen das die Autoren Thomas Finkenauer und Jan Thiessen, denn all diese Kunstwerke, Bücher und Sammlungsobjekte wurden von der DDR gegen Devisen in die BRD verkauft. Viele sind dort nicht nur bis heute – sie werden es immer bleiben.

Berliner Zeitung

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