Heute früh in der Fahrradstraße in Neukölln, über die mein Weg zur Arbeit führt, fuhr vor mir ein Gefährt auf vier Rädern. Es war ganz offensichtlich von einem Elektromotor angetrieben und mit einer mindestens zwei Meter hohen Transportbox ausgestattet. Ich war gespannt, was beim ersten Einbahnstraßenschild passieren würde. Autos müssen hier abbiegen, nur Radfahrern ist die Weiterfahrt entgegen die Einbahnstraße gestattet. Das hat den Autoverkehr in der Fahrradstraße enorm reduziert.
Das Schild kam, das Gefährt fuhr weiter. Illegal? Die Ampel, wo die Weserstraße auf den Kottbusser Damm stößt, war rot, sodass ich neben dem Gefährt zu stehen kam. „Ist das ein Fahrrad?“, fragte ich den Fahrer. – Er: „Ja.“ – Ich: „Wer sagt das?“ – Er: „Das Gesetz.“ Dann sprang die Ampel auf Grün und ich beobachtete, dass er auf dem Radweg entlang der Urbanstraße weiterfuhr.
Im Büro angekommen, googelte ich und erfuhr: It’s complicated. Außer Fahrrädern dürfen E-Bikes bis 25 km/h auf dem Radweg fahren, erfüllen sie diese Voraussetzung, werden sie mit dem Fachbegriff Pedelec benannt. E-Scooter bis 20 km/h, Lastenräder (bis 25 km/h oder ohne Motor) und Fahrrad-Rikschas (Dreiräder) dürfen auf dem Radweg fahren. Aber!! Aber: Elektrofahrräder sind in drei Klassen unterteilt: Pedelec, E-Bike und S-Pedelec. Nur das Pedelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Die schnellen E-Bikes oder S-Pedelecs gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber sie können mithilfe des Motors eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Man braucht für sie eine Betriebserlaubnis, ein Kennzeichen und einen Mopedführerschein. Leider kann ich mich nicht daran erinnern, ob das von mir beobachtete Gefährt ein Kennzeichen hatte.


