Berlin-„Er gehört zu mir wie mein Name an Tür“. Für ganz so selbstverständlich wie einst von Marianne Rosenberg besungen, scheint die Bezeichnungen auf Klingelschildern nicht mehr zu sein. Manche Mieter oder Eigentümer haben Bedenken. Stellt sich die Frage: Welche Regeln existieren für den Namen an der Tür? Ein Überblick rund um Klingeln, und Werbetafeln.

Mit einem Abo weiterlesen
- Zugriff auf alle B+ Inhalte
- Statt 9,99 € für 2,00 € je Monat lesen
- Jederzeit kündbar
