Ein Joint beim Autofahren? Keine gute Idee.Karl-Josef Hildebrand/dpa
An diesem Donnerstag treten im Straßenverkehr neue Regelungen für Cannabis am Steuer in Kraft. Der Grenzwert für den Wirkstoff THC beträgt künftig 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Dieser Wert ist vergleichbar mit den 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Diejenigen, die also mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol oder mehr erwischt werden, riskieren ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen 1000 Euro Buße.