Nach mehr als fünf Stunden fiel ein Satz von Tragweite. Gert-Arnim Neuhäuser hat ihn formuliert, der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Es ging um die Klage einer Frau aus Quakenbrück, die im Jahr 2022 nicht weiter ihrem Beruf als Pflegehelferin nachgehen konnte. Grund: Sie hatte keinen Nachweis vorgelegt, nach dem sie gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen war. Es ging um die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Neuhäusers Satz lautete: „Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtsbegriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.“

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