Pandemie

Omikron: Ich glaube, ich habe Corona. Was muss ich tun?

Die Fallzahlen gehen langsam zurück, doch das Infektionsrisiko ist höher denn je: Was ist zu tun, wenn man Symptome hat? Und was genau ist ein milder Verlauf?

Wer gesichert infiziert ist oder Verdacht auf Corona hat, sollte sich unabhängig vom Impfstatus der Haushaltsmitglieder getrennt aufhalten und wenn möglich in ein Einzelzimmer zurückziehen.
Wer gesichert infiziert ist oder Verdacht auf Corona hat, sollte sich unabhängig vom Impfstatus der Haushaltsmitglieder getrennt aufhalten und wenn möglich in ein Einzelzimmer zurückziehen.imago

Berlin-Das Risiko, sich mit Corona anzustecken, war objektiv betrachtet wohl noch nie so hoch wie in diesen Tagen. Die geplanten Lockerungen werden die Ansteckungswahrscheinlichkeit noch erhöhen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sich bei Verdacht auf eine Sars-CoV-2-Infektion verhalten sollte. Ein Überblick über die am häufigsten gestellten Fragen.

Ich glaube, ich habe Corona. Was muss ich tun?

Personen mit Atemwegserkrankungen jeglicher Art sollten zu Hause bleiben, die Hausarztpraxis anrufen und sich beraten lassen – selbst dann, wenn es sich um leichte Symptome wie Schnupfen oder Halsschmerzen handelt. Wer seine Praxis nicht erreicht, kann eine Fieberambulanz oder den Kassenärztlichen Notdienst (bundesweite Rufnummer ohne Vorwahl: 116117) anrufen. Die Ärztin oder der Arzt gibt dann weitere Infos, unter anderem, wann und wo ein Test gemacht werden kann. Alternativ kann auch das Gesundheitsamt angerufen werden. Welches Gesundheitsamt zuständig ist, kann im PLZ-Tool des RKI herausgefunden werden. Die Corona-Hotline in Berlin ist außerdem täglich von 7 bis 18 Uhr unter Tel. 9028-2828 zu erreichen.

Wer bereits einen positiven Selbsttest hat, sollte diese Information auch an das Personal weitergeben – die Ärztin oder der Arzt beziehungsweise das Gesundheitsamt wird einen Schnelltest in einem Testzentrum als Bestätigung anordnen. Wenn auch der Schnelltest im Testzentrum positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt informiert.

Wichtig ist: Nicht unangekündigt in die Praxis oder zum Bereitschaftsdienst gehen. Auch kann man der Ärztin oder dem Arzt mitteilen, dass man zum Beispiel immobil ist und allein lebt.

Aber wie muss ich mich verhalten, wenn ich mit anderen zusammenlebe?

Wer gesichert infiziert ist oder Verdacht auf Covid-19 hat, sollte sich unabhängig vom Impfstatus der Haushaltsmitglieder möglichst getrennt aufhalten und sich möglichst in ein Einzelzimmer zurückziehen. Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sollten nur benutzt werden, wenn unbedingt notwendig. Alle Räume sollten gut durchlüftet werden. Für alle gilt: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten und Niesen in die Armbeuge oder Papiertaschentuch; regelmäßig und gründlich Hände waschen) und durchgehend FFP2-Maske tragen. Geschirr, Bettwäsche oder Handtücher sollten getrennt werden. Oberflächen, wie Türklinken oder Lichtschalter, sollten regelmäßig desinfiziert werden.

Was ist, wenn ich Corona habe und zu Hause auf mich selbst gestellt bin?

Das kann zusätzlich sehr belastend sein. Wenn es eine Möglichkeit gibt, sollten Verwandte, Freunde oder zum Beispiel der Nachbar telefonisch informiert werden. Der Nachbar könnte dann den Einkauf erledigen und ihn vor der Haustür abstellen. Lebensmittel können auch per Lieferdienst nach Hause bestellt werden – am besten auf Vorrat kaufen.

Laut Riffreporter können Erwachsene, die schwerer an Corona erkrankt sind, mit sogenannten Familienpflegerinnen, Dorfhelferinnen oder Mütterpflegerinnen in Kontakt treten. Sie helfen im Alltag und übernehmen auch die Kinderbetreuung. Das kann vor allem für Alleinerziehende sehr entlastend sein. Die Kosten dieser Leistung übernimmt nach Angaben von Riffreporter die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben in der Regel Familien, in denen Kinder unter zwölf Jahren leben.

Wie macht sich eine Infektion mit Corona bemerkbar?

Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen oder allgemeine Schwäche können laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) Anzeichen einer Corona-Infektion sein. Bei einer Infektion mit der Omikron-Variante werden laut der britischen Zoe-Studie am häufigsten eine laufende Nase, Kopfschmerzen, leichte oder schwer ausgeprägte (chronische) Müdigkeit, Niesen, Halsschmerzen, Appetitlosigkeit und Nachtschweiß angegeben.

Verläuft eine Infektion mit Omikron immer milder als mit Delta?

Studiendaten weisen darauf hin, dass Infektionen mit Omikron weniger schwer verlaufen als Infektionen mit Delta. Nach vorläufigen Daten kommt es bei Infektionen mit Omikron auch zu weniger Krankenhauseinweisungen als mit Delta. Impfungen, genauer noch eine Booster-Impfung, schützen weiterhin effektiv vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Es gibt auch Hinweise, dass Omikron im Vergleich zu anderen Varianten leichter in die Zellen der oberen Atemwege eindringen kann, um sich dort zu vermehren – deshalb wird die neue Variante als infektiöser eingeschätzt. Laut Quarks könnten sich Schnelltests, die Speichelproben aus dem Rachenraum prüfen, besser eignen, eine Omikron-Infektion zu detektieren, als Proben aus der Nasen-Schleimhaut.

Festzuhalten ist: Als leicht/moderat/mild gilt alles unter einer schweren Lungenentzündung, also wenn Menschen keine Anzeichen für eine Lungenentzündung entwickeln oder Sauerstoffzufuhr benötigen. Aber sie können sich dennoch extrem krank fühlen und zum Beispiel auch Kurzatmigkeit entwickeln. Außerdem können Infizierte mit leichterem Verlauf an Long Covid erkranken, also Corona-Langzeitfolgen entwickeln. Forschende vom Uniklinikum Hamburg-Eppendorf haben in einer Studie gezeigt, dass auch Menschen mit einem milden Verlauf an Organschäden leiden können. Auf die Omikron-Variante ließen sich die Daten zwar nicht hundertprozentig übertragen, sagte der Studienleiter Stefan Blankenberg gegenüber der Tagesschau. Aber wenn die Omikron-Variante auf nicht geimpfte Personen treffe, dann könnten auch bei diesen Menschen längerfristige Beeinträchtigungen auftreten.

Ich habe Corona. Muss ich arbeiten?

Wer eine Corona-Erkrankung hat und deshalb auch arbeitsunfähig gemeldet ist, sollte sich schonen und nicht arbeiten. Auch gesunde Sorgeberechtigte, die für ihre infizierten Kinder zu Hause bleiben, müssen nicht arbeiten.

Laut Bundesgesundheitsministerium können gesetzlich krankenversicherte Eltern je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und kann bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wie lange dauert es, bis die Covid-19-Erkrankung ausbricht?

Pauschal kann man das nicht beantworten. Nach Angaben des RKI beträgt die Inkubationszeit, das heißt die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, bei Sars-CoV-2 im Mittel vier bis sechs Tage. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass bei Omikron die Inkubationszeit noch kürzer sein könnte. Eine Studie aus Norwegen und eine Analyse der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) liefern Hinweise, dass die Omikron-Inkubationszeit im Mittel drei Tage dauert.

Wann sollte ich auf jeden Fall einen Arzt kontaktieren?

Das Gefühl, schwerer Luft zu bekommen als sonst, Druck oder Schmerzen auf der Brust, extreme Müdigkeit, blau verfärbte Lippen oder Nagelbett sind Anzeichen einer Unterversorgung des Körpers mit Sauerstoff. Es muss sofort die 112 angerufen oder direkt ins Krankenhaus gefahren werden.

Habe ich bei Corona-Verdacht Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test?

Laut der aktualisierten Testverordnung nur dann, wenn der Schnelltest, der in einer Teststelle durchgeführt wurde, positiv ausfällt. Ein positives Ergebnis sollte in jedem Fall durch einen PCR-Test bestätigt werden, da Antigen-Tests nicht so zuverlässig sind wie ein im Labor ausgewerteter PCR-Test. Das PCR-Testergebnis liegt meist innerhalb von einem bis drei Tagen vor. Bis dahin gilt: Isolation und Kontaktvermeidung.

Hintergrund der neuen Verordnung sind die knappen Testkapazitäten. Menschen, die in Einrichtungen wie Pflegeheimen leben, oder medizinisches Personal, das in Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten arbeitet, sollen einen priorisierten Zugang zu PCR-Tests bekommen. Aber auch sie müssen zunächst einen positiven Schnelltest vorzeigen. Ob überwachte Selbsttests ausreichen, oder zum Beispiel auch Pflegeheimbewohner in ein Testzentrum gehen müssen, ist nicht ersichtlich.

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, reichen künftig Schnelltests, wie es die Tagesschau zusammenfasst. Das gilt auch, wenn die Corona-Warn-App die Risikobegegnung als hoch bewertet und entsprechend rot wird.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich Kontakt zu einer Person hatte, bei der Corona nachgewiesen wurde?

Auch hier gilt: isolieren. Dann sollte das zuständige Gesundheitsamt informiert werden, um weitere Schritte zu besprechen.

Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat und das Virus weiterverbreiten könnte. Darunter fallen enge Kontaktpersonen, zum Beispiel eine infizierte Person, mit der man im selben Haushalt lebt und auch Kontakt hatte. Oder ein Corona-Infizierter, mit dem man mindestens zehn Minuten lang ohne Maske und ohne Mindestabstand gesprochen hat.

Für bestimmte geimpfte und genesene Personen – wie für Menschen, die einen Booster, also eine dritte Impfung erhalten haben – gibt es keine Quarantänepflicht mehr.

Wann genau ist man ansteckend?

Bisher ist der genaue Zeitraum der Ansteckungsfähigkeit nicht eindeutig bestimmt und fällt bei jeder Person unterschiedlich aus. „Als sicher gilt, dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten ist und dass ein erheblicher Teil von Übertragungen bereits vor dem Auftreten erster klinischer Symptome erfolgt“, heißt es auf der Seite des RKI. Nach aktuellem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Ansteckungsfähigkeit zehn Tage nach Symptombeginn deutlich zurück. Betroffene mit schweren Krankheitsverläufen und immungeschwächte Personen können auch noch deutlich länger als zehn Tage nach Symptombeginn ansteckend sein. Auch ist bekannt, dass schwer erkrankte Personen länger infektiöse Viren ausscheiden als Personen mit leichter Erkrankung.

Ich habe eine Infektion durchgemacht. Bin ich vor künftigen Ansteckungen geschützt?

Antikörper können über mehrere Monate nach einer Infektion nachgewiesen werden, sie nehmen jedoch mit der Zeit wieder ab. Es ist unklar, zu welchem Grad die Antikörpermenge mit einem Schutz vor einer Neuinfektion oder schweren Erkrankung zusammenhängen. Es ist möglich, dass sich Personen nach einer Erkrankung an Covid-19 erneut anstecken und das Virus dann auch an andere Personen übertragen können. Auch Genesene, die eine Booster-Impfung erhalten haben, können sich mehrmals anstecken. Laut einer Studie des Imperial College London ist das Risiko für eine erneute Infektion bei Omikron fünfmal höher im Vergleich zu Delta.