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Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte?

Nach Aussage von RKI-Chef Schaade: Verwaltungsgericht Osnabrück sieht bei Tätigkeitsverbot für eine Pflegehelferin im Jahr 2022 Grundrechte berührt.

RKI-Chef Lars Schaade sagte vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück als Zeuge aus.
RKI-Chef Lars Schaade sagte vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück als Zeuge aus.Michael Kappeler/dpa

Der Fall einer Pflegehelferin aus Niedersachsen könnte weitreichende Konsequenzen haben. Denn vermutlich war die einrichtungsbezogene Impfpflicht während der Corona-Pandemie verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Verfahren zu einer Klage der Frau an diesem Dienstag ausgesetzt, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.

Berliner Zeitung

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