Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Auffassung fest, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht während der Corona-Pandemie verfassungskonform war. Das teilten die Richter in Karlsruhe an diesem Donnerstag mit. Zuvor hatten sie eine Frage für unzulässig erklärt, die das Verwaltungsgericht Osnabrück vorgelegt hatte. Vor ebenjenem Gericht hatte eine Frau geklagt, die als Pflegehelferin in einem Krankenhaus gearbeitet hatte. Gegen sie wurde 2022 ein vorläufiges Tätigkeitsverbot verhängt, weil sie keinen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegte.