Prostituierte in DDR galten ab der Einführung des ersten Strafgesetzbuches 1968 als „Asoziale“, die strafrechtlich verfolgt werden konnten. Das Ministerium für Staatssicherheit allerdings nutzte sexuell freizügige Frauen als „Honigfallen“ – es setzte sie auf „operativ-interessante Personen“ an. Über das Geschäft mit Sex in Ostdeutschland sprachen wir mit der Historikerin Steffi Brüning. Sie schrieb über das Thema ihre Doktorarbeit, die 2020 als Buch erschienen ist: „Prostitution in der DDR. Eine Untersuchung am Beispiel der Städte Rostock, Berlin und Leipzig, 1968 bis 1989.“

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