Berlin-Personalausweis gerade nicht zur Hand? In Zukunft kein Problem für Leute, die ihr Smartphone immer dabei haben. Bürgerinnen und Bürger sollen ab Dezember einen Online-Personalausweis auf ihren Handys speichern – und sich dann online ohne die herkömmliche Ausweiskarte identifizieren können. Am Mittwoch trat ein neues Gesetz in Kraft. Aber wer braucht so einen digitalen Ausweis wirklich? Fragen und Antworten im Überblick.
Für wen ist der digitale Personalausweis, also die Smart-eID-Funktion, gedacht?
Es geht darum, die Verwaltungsarbeit im 21. Jahrhundert zu erleichtern. Ist der elektronische Personalausweis mit einem Smartphone verbunden, reichen künftig das Gerät und die persönliche PIN, um beispielsweise polizeiliche Führungszeugnisse oder Bafög zu beantragen. Auch der Punktestand in Flensburg oder das eigene Konto bei der Rentenversicherung können eingesehen werden. Wichtig ist: Die Smart-eID ersetzt den klassischen Personalausweis nicht bei einer Personenkontrolle der Polizei – hier wird weiterhin das klassische Plastikkärtchen benötigt. Das gilt auch für Grenzkontrollen.
Wie kann man einen digitalen Personalausweis selbst erzeugen?
Ganz wichtig: Der Personalausweis muss über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion verfügen. Sollte diese deaktiviert sein, kann sie im Bürgeramt freigeschaltet werden. Der Personalausweis wird dann nur einmal für die Speicherung der Daten auf dem Smartphone benötigt. Dazu müssen Nutzer die Handy-App „AusweisApp2“ herunterladen. Um die weiteren Schritte genau zu verstehen, hat das Ministerium die Webseite Ausweis.App2 eingerichtet. Das Innenministerium wies vorsichtshalber darauf hin, dass nach dem Start am Mittwoch längst noch nicht alle Smartphones technisch in der Lage sind, ihren Besitzerinnen und Besitzern den elektronischen Identitätsnachweis mit der Smart-eID zu ermöglichen. Dies werde „wie meist bei der Einführung neuer Technologien etwas Zeit brauchen“.
Nutzerfreundliche elektronische #Identifikation durch #Smartphone und #Tablets: Der #Bundesrat hat ein Gesetz aus dem #Bundestag gebilligt, das Vereinfachungen bei der #eID vorsieht. BundesratKOMPAKT https://t.co/CoeDoR5uYR
— Bundesrat (@bundesrat) June 25, 2021
Wie ist das mit der Datensicherheit?
Für das Bundesamt in der Informationstechnik (BSI) sind drei Punkte wesentlich: Elektronische Ausweisdokumente sollen die enthaltenen persönlichen Daten vor unbefugten Zugriffen schützen (Datenschutz). Daneben muss sichergestellt werden, dass das Ausweisdokument von einer staatlichen Institution ausgestellt wurde (Authentizität). Schließlich müssen eventuell gefälschte Daten in einem elektronischen Ausweisdokument leicht entdeckt werden können (Fälschungssicherheit). Kritiker im Netz fürchten, dass der Wert dieser Bürgerdaten eine kaum vorstellbare Höhe habe. Dieser Verlockung könnten sich Hacker kaum entziehen, lautet die Sorge.
