Eigentlich wollte ich heute die seit Anfang April gültige IT-Sicherheitsrichtlinie für eine Teilgruppe der Leserschaft, Ärztinnen und Zahnärzte, besprechen. Doch dann kam mir am Wochenende auf heise.de eine Meldung zur Gesichtserkennung im Berliner Zoo dazwischen, das muss ich vorziehen. Vorschlag: Sie lesen sich schon mal im Netz zur „Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ schlau, und wenn Sie in zwei Wochen ob des Schocks noch am Leben sind, liebe Ärztinnen und liebe Zahnärzte, sehen wir uns an gleicher Stelle wieder. Deal!