Blackout-Folgen

Millionenschäden nach Berliner Stromausfall: Darum drohen Unternehmen hohe Kosten

Nach dem Stromausfall in Berlin drohen Unternehmen Millionenschäden. Versicherungen zahlen selten, der Senat plant keine Hilfen. Bleiben Betriebe auf den Kosten sitzen?

Experten rechnen nach dem Stromausfall in Berlin mit Schäden in Millionenhöhe für betroffene Unternehmen. Doch wer bezahlt am Ende die Rechnung?
Experten rechnen nach dem Stromausfall in Berlin mit Schäden in Millionenhöhe für betroffene Unternehmen. Doch wer bezahlt am Ende die Rechnung?Michael Kappeler/dpa

Der tagelange Stromausfall in Berlin hat nicht nur Privathaushalten schwer zugesetzt. Auch Unternehmen trifft der Brandanschlag schwer – von Lebensmittelhändlern, denen die Ware verdarb, bis zu Restaurants oder Bäckereien, die in der Zeit des Stromausfalls nicht produzieren konnten. Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) rechnen mit „Schäden in Millionenhöhe“.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte auf Anfrage der Berliner Zeitung, dass Stromausfälle für Handwerksbetriebe erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können. „In der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation können selbst kurze Ausfälle schwerwiegende Folgen haben“, so der ZDH. Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, warnte sogar: „Viele Betriebe sind derzeit so wackelig, dass das existenzgefährdende Folgen haben kann.“ Wer bezahlt also am Ende den Schaden? Greifen Versicherungen? Wird die Politik einschreiten – oder bleiben die Unternehmen auf den Kosten sitzen?

Wirtschaftliche Schäden gehen weit über den Stromausfall hinaus

In vielen Betrieben beschränkten sich die Folgen des Stromausfalls nicht auf einen vorübergehenden Stillstand. Produktionsprozesse mussten abrupt unterbrochen werden, verderbliche Waren wurden unbrauchbar, laufende Aufträge konnten nicht erfüllt werden. Besonders im Lebensmittelhandwerk und in der Gastronomie bedeutete das, dass komplette Tagesproduktionen verloren gingen. Im Einzelhandel kamen technische Probleme hinzu, etwa ausgefallene Kassensysteme oder unterbrochene Kühlketten.

Branchenvertreter berichten von erheblichen Umsatzeinbußen innerhalb weniger Tage – Schäden, die sich nicht einfach ausbügeln lassen. Problematisch ist vor allem, dass die wirtschaftlichen Folgen nicht mit dem Ende des Stromausfalls abgeschlossen sind. Viele Betriebe müssen beschädigte Geräte prüfen oder ersetzen und neue Ware beschaffen, während laufende Kosten wie Mieten, Kredite oder Löhne weiterlaufen – oft ohne finanzielle Reserven.

Experten warnen deshalb vor Liquiditätsengpässen, die erst mit zeitlichem Abstand spürbar werden könnten. Viele betroffene Betriebe setzen nun auf ihre Versicherungen. Doch springen diese wirklich ein – und wenn ja, in welchem Umfang?

Mehr als vier Tage lang ohne Strom, Heozung und Warmwasser: Nach einem mutmaßlich linksextremistischen Anschlag im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gab es den längsten Blackout der Berliner Nachkriegsgeschichte.
Mehr als vier Tage lang ohne Strom, Heozung und Warmwasser: Nach einem mutmaßlich linksextremistischen Anschlag im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gab es den längsten Blackout der Berliner Nachkriegsgeschichte.Emmanuele Contini/Berliner Zeitung

„Stromausfallversicherungen sind eher die Ausnahme“

Ein automatischer Ausgleich der Schäden ist keineswegs garantiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont zwar, dass er davon ausgehe, dass es sich bei den Folgen des Blackouts nicht um höhere Gewalt, sondern „um versicherte Schäden handelt“. Doch eine Betriebsunterbrechungsversicherung greife nur dann, wenn ein versicherter Sachschaden vorliegt. „Stromausfallversicherungen sind eher die Ausnahme“, erklärt ein Sprecher des Verbands auf Anfrage der Berliner Zeitung.

Zwar könnten bestimmte Schäden, etwa an Gefriergut in Tiefkühlanlagen, versichert sein. Verdorbene Lebensmittel in normalen Kühlsystemen oder Umsatzausfälle seien jedoch häufig nicht abgedeckt. Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich mit Versicherungsleistungen rechnen können, lasse sich derzeit nicht beziffern, so der GDV. Für viele Unternehmen dürfte damit unklar bleiben, ob ihre Verluste ersetzt werden.

Anwälte dämpfen Hoffnung: Stromausfall meist nicht versichert

Fachanwälte für Versicherungsrecht dämpfen die Hoffnung vieler Betriebe deutlich. „Bei dem aktuellen Stromausfall dürfte es sich in aller Regel nicht um ein versichertes Ereignis handeln“, sagt Tobias Strübing von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Nach seiner Erfahrung zahlen Betriebsunterbrechungsversicherungen meist nur dann, wenn ein konkret im Vertrag benanntes Ereignis – etwa Feuer, Leitungswasser oder Blitzschlag – zu einem Sachschaden geführt hat. Ein bloßer Stromausfall reiche dafür häufig nicht aus. In den meisten Fällen dürften daher weder Umsatzausfälle noch entgangene Gewinne versichert sein. Viele Unternehmen seien für genau dieses Szenario schlicht nicht abgesichert.

Zwar gebe es Einzelfälle, in denen Versicherungen dennoch leisten könnten, doch diese seien die Ausnahme. So könnten Schäden an Maschinen, IT oder verdorbene Ware versichert sein, wenn entsprechende All-Risk-Deckungen oder Klauseln zu sogenannten „unbenannten Gefahren“ vereinbart wurden, erklärt Strübing. Auch spezielle Deckungskonzepte, etwa für unterbrochene Kühlketten bei Lebensmittelhändlern oder Apotheken, seien denkbar. Voraussetzung sei jedoch fast immer, dass durch den Stromausfall ein nachweisbarer Sachschaden entstanden ist. „Kam es lediglich zu einer Betriebsunterbrechung ohne konkrete Sachschäden, besteht nur bei sehr speziellen Deckungskonzepten ein Anspruch auf Versicherungsleistungen“, so Strübing.

Laut Rechtsanwalt Tobias Strübing könnten Maschinen, IT oder verdorbene Ware in Einzelfällen versichert sein. Voraussetzung sei jedoch häufig, dass durch den Stromausfall ein nachweisbarer Sachschaden entstanden ist.
Laut Rechtsanwalt Tobias Strübing könnten Maschinen, IT oder verdorbene Ware in Einzelfällen versichert sein. Voraussetzung sei jedoch häufig, dass durch den Stromausfall ein nachweisbarer Sachschaden entstanden ist.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Doch selbst dort, wo grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, ist eine Entschädigung keineswegs sicher. „Es ist durchaus realistisch, dass Betriebe trotz bestehender Versicherung am Ende leer ausgehen“, sagt David Sahlender, Rechtsanwalt der Kanzlei Wittig Ünalp Nord. In der Praxis scheiterten Entschädigungen häufig an Ausschlüssen, Beweisproblemen oder sogenannten Obliegenheitsverletzungen.

Es bestehe oftmals kein Versicherungsschutz für Stromausfälle, die als „höhere Gewalt“ gewertet werden, oder für Schäden durch Ursachen, die im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Und: Unternehmen trügen die volle Beweislast für Ursache und Höhe des Schadens. Zwar könnten Ansprüche im Streitfall auch gerichtlich durchgesetzt werden, doch solche Verfahren seien komplex, langwierig und risikobehaftet. Für viele Betriebe stelle sich daher die Frage, ob sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt.

Kein Geld vom Staat: Berliner Senat plant keine Hilfen

Auch vom Berliner Senat ist für betroffene Unternehmen derzeit keine finanzielle Unterstützung zu erwarten. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft verweist auf Anfrage auf eine Stellungnahme des Netzbetreibers Stromnetz Berlin, wonach keine Haftung für die entstandenen Schäden bestehe. Der Stromausfall sei Folge eines vorsätzlichen Brandanschlags durch Dritte gewesen, eine schuldhafte Pflichtverletzung des Unternehmens liege nicht vor. „Wir sind zu einem Ersatz der entstandenen Schäden, die vorsätzlich durch Dritte verursacht worden sind, daher nicht verpflichtet“, so Stromnetz Berlin. Betroffenen Unternehmen werde empfohlen, zu prüfen, ob ihre Schäden über Hausrat- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen reguliert werden können.

Überdies plant der Berliner Senat nach Angaben einer Sprecherin derzeit keine eigenen Hilfsprogramme oder Entschädigungsleistungen für die betroffenen Betriebe. Staatliche Unterstützung, wie sie etwa während der Corona-Pandemie gewährt wurde, ist bislang nicht vorgesehen.

Ökonom warnt vor Vertrauensverlust in den Standort Berlin

„Die ökonomischen Kosten eines einzelnen, räumlich und zeitlich eng begrenzten Stromausfalls fallen gesamtwirtschaftlich nicht ins Gewicht“, sagt Oliver Holtemöller, Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (IWH) Halle. Schwerer wiege jedoch der Vertrauensverlust in die Versorgungssicherheit in Berlin und die Krisenbewältigungsfähigkeit des Staates. „Dies kann im Extremfall dazu führen, dass ein Standort für Unternehmen weniger attraktiv wird“, so Holtemöller. Die daraus entstehenden wirtschaftlichen Kosten ließen sich jedoch nicht belastbar quantifizieren.

Aus Sicht der UVB ist es jetzt vor allem wichtig, dass sich ein derart folgenreicher Stromausfall nicht wiederholt. Der Staat stehe hier in der Verantwortung – auch als Eigentümer der Stromnetz Berlin GmbH. Sollten Unternehmen Umsatz- und Produktionsausfälle selbst tragen müssen, sei dies in der aktuell ohnehin angespannten Wirtschaftslage zusätzlich belastend. Entscheidend sei daher, die Rahmenbedingungen zu verbessern, etwa durch Investitionen in eine resilientere Infrastruktur.

Wie konkret sich diese Gemengelage für betroffene Betriebe auswirkt, zeigt das Beispiel der Berliner Filialen der Bäckereikette Steinecke. Dort seien die Abläufe während des Stromausfalls „im Prinzip stillgelegt“ gewesen, erklärte Geschäftsführerin Katrin Steinecke der Berliner Zeitung. Doch für die entstandenen Umsatzausfälle würde die Kette „keine Ersatzleistung über die Versicherung erhalten“.

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