Mit undurchsichtigen Cum-Ex-Geschäften haben Aktienhändler, Investoren und Banken den deutschen Fiskus jahrelang um Milliarden geprellt – und sich dabei strafbar gemacht. Das ist mit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Cum-Ex-Verfahren seit Mittwoch höchstrichterlich klargestellt. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung sei hier erfüllt, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter. Damit kann die juristische Aufarbeitung eines der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte ungehindert weitergehen (Az. 1 StR 519/20).