Ob Mastercard, Visa oder American Express – Käufe mit diesen Kreditkarten sind zusätzlich zum europäischen Verbraucherrecht abgesichert. Chargeback heißt das Verfahren, mit dem Kunden sich ihr Geld zurückholen können, wenn etwa ein Hotelaufenthalt doppelt abgebucht wurde oder ein Händler einen zu hohen Betrag eingezogen hat.
„Chargeback ist eine Grundfunktion jeder unserer Karten“, sagt Mastercard-Deutschlandchef Peter Robejsek in Frankfurt (Main), „hat ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung nicht erhalten und führt eine Auseinandersetzung mit dem Händler zu keiner vernünftigen Lösung, gibt es das Geld zurück, sofern der Kunde mit der nötigen Sorgfalt agiert hat.“ Josefine Lietzau, Bankenexpertin beim Online-Ratgeber finanztip.de, erklärt, dass Chargeback ein Verfahren ist, das aus dem amerikanischen Verbraucherrecht stammt. Die Kartenunternehmen verpflichten die Banken, es anzuwenden.

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