Berlin-Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, ist für ein halbes Jahr gleichgestellt mit einer geimpften Person und somit ausgenommen von Beschränkungen. Danach muss sich der Genesene einmalig impfen lassen. Wieso eine Booster-Impfung ausreicht, ein Genesenenzertifikat nur für ein halbes Jahr gilt und ein Antikörpertest nicht als Nachweis für eine durchgestandene Infektion anerkannt wird – die wichtigsten Fragen im Überblick.

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