Ihr gutes Recht

Was ist, wenn der Schlüsseldienst plötzlich einen Fantasiepreis aufruft?

Der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli beantwortet eine Frage aus dem Alltag. Heute: Darf der Schlüsseldienst einfach so vor Ort den Preis neu bestimmen?

Ein Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes.
Ein Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes.imago/Ronstik

Maria F. (24): Ich habe vergangenes Wochenende unterwegs meinen Schlüssel verloren und in meiner Verzweiflung einen Schlüsseldienst gerufen. Auf der Website stand etwas von 30 Euro plus Anfahrtskosten. Als er dann aber an meiner Wohnungstür stand, wollte er in bar 200 Euro haben. Ich habe natürlich bezahlt. Was sollte ich sonst machen? Am nächsten Morgen habe ich bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstattet. Der Polizist machte mir aber wenig Hoffnung, dass ich mein Geld wiedersehen würde. Für mich ist das aber ein klarer Fall von Wucher. Kann ich mein Geld irgendwie wiederbekommen?

Liebe Maria, das ist aber ein ziemlich stolzer Preis für das Öffnen einer Tür. Aber sie müssen zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht unterscheiden. Die Polizei hat nur etwas mit dem Strafrecht zu tun. Im Strafrecht steht der Staat dem einzelnen Bürger gegenüber – hingegen stehen sich die Bürger im Zivilrecht direkt gegenüber. Ein Vertrag über das Öffnung einer Tür gegen Bezahlung kommt zwischen Privatpersonen zustande und ist daher dem klassischen Zivilrecht zuzuordnen. Um genau zu sein handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß Paragraf 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mit dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet – hier das Öffnen Ihrer Tür.

Das Gesetz geht davon aus, dass man sich dabei vorab über die Vergütung einigt. Haben die Parteien im Vorfeld nicht über Preise gesprochen, regelt Paragraf 632 BGB, dass die „übliche Vergütung“ als vereinbart gilt. Nach dem Bundesverband Metall kann das Öffnen einer abgeschlossenen Tür in Berlin bis 18 Uhr rund 190 Euro kosten. Am Wochenende oder zu Nachtzeiten kann es sogar etwas teurer werden. Viele Anbieter locken im Internet mit Preisen um 50 Euro – allerdings für eine zugezogene, nicht für eine abgeschlossene Tür. Das übersehen viele – wohl von den Anbietern gewollt. Die wenigsten Türen sind auch „nur“ zugezogen.

Vor dem Öffnen der Tür oder besser noch am Telefon sollte daher darüber gesprochen werden, was das Öffnen der Tür insgesamt wohl kosten wird. Besteht der Monteur auf Barzahlung eines zu hohen Preises, kann ihm vorgehalten werden, dass ein anderer Preis vereinbart war. Besteht er weiterhin auf Zahlung des zu hohen Preises, kann man ihn auch getrost wieder wegschicken. Ein seriöser Schlüsseldienst wird auf Nachfrage eine Rechnung versenden und es auch in Ordnung finden, wenn Sie diese erst innerhalb von 14 Tagen bezahlen.

Wichtig ist auch, zu wissen, mit wem gerade ein Vertrag abgeschlossen wird. Ist der Monteur vor mir mein Vertragspartner, oder steht er nur stellvertretend für seinen Arbeitgeber? Im Zweifelsfall sollte man hier nachfragen.

Die Polizei wird Ihnen bei der Wiederbeschaffung eines Teiles des Geldes nicht helfen können. Denn strafrechtlich dürfte allein im Schweigen kein Täuschen über den Preis vorliegen, was für einen Betrug notwendige Voraussetzung wäre. Polizei und Staatsanwaltschaft sind daher nicht zuständig – Sie werden wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen, um den Werkvertrag auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.